Ritter Sport vs. Haferriegel: Darum geht es in dem Streit
Der Schokoproduzent klagt gegen den Quadrat-Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. Das Oberlandesgericht Stuttgart unterstützt die Klage. Was könnte das für andere Produkte wie „Knoppers“ bedeuten?
Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen. Bernd Weißbrod/dpa
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In dem Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker um einen quadratischen Haferriegel verkündet das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag (13.30 Uhr) seine Entscheidung. Ritter Sport geht gegen den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ vor, weil das Unternehmen durch das Produkt seine Markenrechte verletzt sieht. Bei der Verhandlung Mitte Oktober hatte das Gericht bereits Zustimmung zur Klage von Ritter Sport signalisiert - im Gegensatz zum Landgericht Stuttgart zuvor.
Worum geht es in dem Streit - und wie bewerten ein Rechtsexperte und Verbraucherschützer die Aussagen der Richter? Was könnte eine Entscheidung im Sinne Ritter Sports für andere quadratische süße Snacks bedeuten?
Worum geht es in der Klage?
Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Worauf beruft sich Ritter Sport?
Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.
Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung für Schokolade registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Wie argumentiert die Wacker GmbH vor Gericht?
Geschäftsführer Matteo Wacker sagt: „Zum einen sind unsere „Monnemer Quadrate Bio“ überhaupt keine Schokolade.“ Im Supermarkt würden etwa die Produkte Schokolade bei Schokolade angeboten und die Haferriegel unter „Zerealien“. „Zum anderen ist es auch ein ganz anderes Bedürfnis, was der Verbraucher sich damit erfüllt - nämlich das eine ist einfach eine Süßigkeit, eine Schokolade, und das andere ist ein vollwertiger Snack.“
Was sagt das Oberlandesgericht Stuttgart?
Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani bei der Verhandlung. Er führte unter anderem an, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten, aber besonders auch in kleineren Geschäften an gleichen Orten präsentiert würden. Sie würden zu den gleichen Anlässen verzehrt, „als Zwischenmahlzeit und Energielieferant“, direkt aus der Verpackung heraus.
Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. „Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben“, sagte Stefani.
Wie bewertet ein Rechtsexperte den Fall?
Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud aus Stuttgart schließt sich bei der Bewertung der Klage dem Oberlandesgericht an - auch unter Verweis auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Demnach seien Schokolade und Getreidezubereitungen wie Müsliriegel ähnliche Waren im markenrechtlichen Sinne. Er sieht dadurch und in Verbindung mit den ähnlichen Verpackungen ebenfalls eine Verwechslungsgefahr der Produkte gegeben.
Was könnte ein Sieg für Ritter Sport für andere Marken bedeuten?
„Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker“, sagte Kohl. „Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers halte ich für unwahrscheinlich.“ Natürlich seien die Waren ähnlich, und es handele sich um Süßigkeiten. Allerdings seien die Produkte seit vielen Jahrzehnten auf dem Markt und verfügten über eine eigenständige hohe Bekanntheit.
Die Hersteller von Hanuta (Ferrero) und Knoppers (Storck) wollten sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall und möglichen Folgen äußern.
Was sagen Verbraucherschützer zu dem Fall?
Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt die Wacker GmbH in dem Fall. „Aus einem Urteil gegen einen Haferriegel folgt nicht automatisch, dass andere quadratische Produkte unzulässig wären“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Signal reiche allerdings über den Einzelfall hinaus. „Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen.“ Der Verband will nach eigenen Angaben auf eine „pragmatischere“ Ausgestaltung des Markenrechts hinwirken.
Ist mit dem Urteil am 5. November der Streit zu Ende?
Am 5. November will der Senat sein Urteil verkünden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Falls nicht, könnte eine der Parteien auch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht. Bernd Weißbrod/dpa
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Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)Marijan Murat/dpa
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Wacker hat den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den „Monnemer Klageriegel“ ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen.Bernd Weißbrod/dpa
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Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal.Bernd Weißbrod/dpa
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