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Poseck: Bei Terror sollte Erwachsenenstrafrecht gelten

Der Berliner CSD-Anschlag hat eine Diskussion über Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht ausgelöst. Hessens Innenminister Poseck bezieht klar Stellung.

Von dpa

27.07.2026

Minister Poseck sagt, dass das Berliner Attentat auf die Sicherheitslage in Hessen „keine unmittelbaren Auswirkungen“ hat. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

Minister Poseck sagt, dass das Berliner Attentat auf die Sicherheitslage in Hessen „keine unmittelbaren Auswirkungen“ hat. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

© Boris Roessler/dpa

Hessens Innenminister Roman Poseck hat Unverständnis darüber geäußert, dass der Berliner Terrorverdächtige Abdul B. auf freiem Fuß war. „Es kann aus meiner Sicht nicht richtig sein, dass Heranwachsende wegen terroristischer Taten die Milde des Jugendstrafrechts erfahren“, erklärte der CDU-Politiker in Wiesbaden. 

Hier brauche es die Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts. „Ich schließe mich den Stimmen an, die es nicht nachvollziehen können, dass der Berliner Täter trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war.“

Tatverdächtiger war auf freiem Fuß 

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin war der 21 Jahre alte mutmaßliche Täter am Sonntag bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war er nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. 

Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. 

Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei.

Rund 20 Personen in Hessen als islamistische Gefährder eingestuft

Wie das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte, sind in Hessen rund 20 Menschen als islamistische Gefährder eingestuft. Als „Gefährder“ bezeichnet die Polizei eine Person, „zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begeht, wie das Ministerium erläuterte.

Eine Anzahl im niedrigen einstelligen Bereich dieser Personen halte sich mutmaßlich im Ausland auf, ergänzte das Innenministerium. „Von den Gefährdern mit einem tatsächlichen Aufenthalt in Hessen befindet sich eine hohe einstellige Anzahl in Unterbringung, Untersuchungs- oder Strafhaft.“ Etwa ein Viertel aller in Hessen eingestuften islamistischen Gefährder besitzt den Angaben zufolge keinen deutschen Pass. 

Sicherheitsbehörden nehmen Gefährder besonders in den Blick

Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurden nach dem Aufenthaltsgesetz ausgewiesen, wie das Ministerium weiter mitteilte. Gegen sie sei das jeweils rechtlich längst mögliche Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet. Zu den Herkunftsstaaten der ausländischen Gefährder gehörten aktuell Kosovo, Syrien, Afghanistan und die Türkei. Mit den verbleibenden - auf freiem Fuß befindlichen Personen - in Hessen befassen sich die Sicherheitsbehörden laut Ministerium intensiv. Poseck erklärte: „Vor dem Hintergrund des gestrigen Anschlags werden die hessischen Behörden die als Gefährder eingestuften Personen noch einmal besonders in den Blick nehmen.“

Hessens Polizei nimmt anstehende Veranstaltungen in den Blick

Auf die Sicherheitslage in Hessen habe das Berliner Attentat keine unmittelbaren Auswirkungen, bekräftigte Poseck. Dennoch seien die Polizeipräsidien für öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert worden. „Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben kann, bin ich zuversichtlich, dass wir in Hessen weiter sichere Veranstaltungen gewährleisten können“, ergänzte der Minister. Dies gelte auch für anstehende CSD-Veranstaltungen, die zum Beispiel in Fulda und Darmstadt geplant seien.