Oberverwaltungsgericht erlaubt Jagd auf Westerwälder Wolf
Der Westerwaldkreis genehmigte die Jagd auf den Wolf „GW2478m“ - dagegen zogen Naturschützer vor Gericht. Nun liegt eine neue Entscheidung zu dem Fall vor.
Der Westerwaldkreis hatte die Jagd auf den Wolf befristet genehmigt. (Symbolbild)Boris Roessler/dpa
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Der Westerwälder Wolf „GW2478m“ darf laut einer Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz im nördlichen Westerwald gejagt werden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Beschluss sei rechtskräftig. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, das einen Eilantrag der Umweltvereinigung Naturschutzinitiative e.V. gegen die entsprechende Jagdgenehmigung abgelehnt hatte (8 B 11617/26.OVG).
Das Verwaltungsgericht hatte die Voraussetzungen für die Jagdgenehmigung bei einer vorläufigen Prüfung als erfüllt angesehen. Der Wolf „GW2478m“ habe seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz verursacht. Dabei seien mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt worden. Bei weiteren Fällen sei davon auszugehen, dass das von dem Wolf angeführte sogenannte Greifensteiner Rudel für die Angriffe verantwortlich gewesen sei.
Der Westerwaldkreis hatte die Jagd auf den Wolf im September befristet genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet. Begründet wurde dies mit drohenden wirtschaftlichen Schäden.