Nach Freispruch im Fall Hanna – Ermittlungen gegen Unbekannt
Ein 23-Jähriger wurde wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilt – und in einem zweiten Prozess freigesprochen. Doch die Ermittlungen in dem Fall gehen weiter.
Nach dem Freispruch im Prozess um die tote Studentin Hanna ist die Diskussion um den Fall nicht vorbei. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa
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Nach dem Freispruch des Angeklagten im Prozess um den Tod der Studentin Hanna gehen Staatsanwaltschaft und Polizei nach wie vor von einem Verbrechen aus – und ermitteln nun gegen Unbekannt.
Nach verschiedenen Gutachten sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“ Zuvor hatte die Zeitungsgruppe Münchner Merkur/tz berichtet.
Erst Haft, dann Freispruch
In dem viel beachteten Fall hatte das Landgericht Traunstein den 23 Jahre alten Angeklagten in einem zweiten Prozess von dem Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2022 die Studentin Hanna in Aschau auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ getötet zu haben. Im ersten Prozess war er wegen Mordes verurteilt worden.
Die Anwälte des Angeklagten, Yves Georg und Regina Rick, forderten nach dem Urteil weitere Konsequenzen. (Archivbild)Lukas Barth-Tuttas/dpa
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Zuletzt hatte aber sogar die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Mordes angeklagt hatte, Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Das Urteil wurde rechtskräftig.
Die Verteidiger des Mannes, die in ihrer Argumentation vor Gericht davon ausgegangen waren, die Studentin sei bei einem Unfall gestorben und nicht bei einem Verbrechen, hatten scharfe Kritik an den Ermittlern und der Richterin aus dem ersten Verfahren geübt.
Staatsanwaltschaft will Ermittlungen aufarbeiten
Die Vorsitzende Richterin im zweiten Verfahren, Heike Will, entschuldigte sich bei dem jungen Mann und sprach von „etlichen fatalen Fehlern“ im Laufe der Ermittlungen. Diese müssten Konsequenzen haben.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen inzwischen „im Rahmen der Nachbereitung“ aufgearbeitet. Dabei sei besprochen worden, „dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt werden wird“, hieß es. Außerdem solle die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Beamten und der Kriminaltechnik besser verzahnt werden.
Selbst die Vorsitzende Richterin Heike Will kämpfte zum Abschluss des Prozesses mit den Tränen. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa
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Konkrete strafrechtliche Konsequenzen gibt es nach Angaben der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München aber nicht. Es gebe „derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligte Personen“, hieß es auf Anfrage der dpa.