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Magdeburger Todesfahrer ins Gericht getragen

Es ist Tag 25 im Prozess zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Angeklagte wehrt sich dagegen, an der Verhandlung teilzunehmen. Am Nachmittag berichten dann Zeugen von ihren Traumata.

Von dpa

23.03.2026

Spezialkräfte der Justiz tragen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt in den Verhandlungssaal.Dörthe Hein/dpa-Zentralbild/dpa

Spezialkräfte der Justiz tragen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt in den Verhandlungssaal.Dörthe Hein/dpa-Zentralbild/dpa

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Er verweigert immer wieder die Nahrung und sucht zugleich die Bühne: Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist am 25. Verhandlungstag unter Protest in den Verhandlungssaal getragen worden. Erst gut eineinhalb Stunden nach dem regulären Beginn der Verhandlung brachten ihn vier Spezialkräfte der Justiz in die Glaskabine, von der aus er üblicherweise den Prozess verfolgt. Der Angeklagte habe nicht selbst gehen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg später. Er habe sich gewehrt und die Beamten beschimpft.

Am 25. Verhandlungstag kam es zu einem Zwischenfall. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Am 25. Verhandlungstag kam es zu einem Zwischenfall. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zeugen berichten von den Folgen des Anschlags

Erst am Nachmittag kamen die geladenen Zeugen zu Wort. Eine 59-Jährige sagte, sie verlasse nur in Notfällen das Haus seit dem Anschlag. Ohne Tabletten gehe gar nichts mehr, dann könne sie auch nicht schlafen. Heute habe sie an nichts mehr Freude.

Eine 44-Jährige, die mit ihrer Tochter und weiteren Angehörigen den Weihnachtsmarkt besucht hatte, aber unverletzt geblieben war, berichtete davon, dass Dunkelheit und Menschenmengen ihr bis heute zu schaffen machten. Ihre Tochter habe nach den Erlebnissen nicht einmal allein auf die Toilette gehen wollen. 

Ein 27-jähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter berichtete, dass er sich nach dem Anschlag nur noch schwer auf seine Masterarbeit konzentrieren konnte. Er habe nicht gut geschlafen, Bluthochdruck gehabt. Mit der Zeit sei es besser geworden. Vor wenigen Wochen sei er aber erstarrt, als ein Auto in seine Richtung gefahren sei.

Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lenkte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen kurz vor Weihnachten 2024 einen PS-starken Mietwagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Anklage wirft Al-Abdulmohsen unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

Verhandlungsfähig oder nicht?

Der Vorsitzende Richter Sternberg sagte zu Beginn des Prozesstages über den Angeklagten, aus der Justizvollzugsanstalt Burg habe es Signale gegeben, dass die Verhandlungsfähigkeit des Mannes aufgrund einer Nahrungsverweigerung beeinträchtigt sein könnte. Ein medizinischer Sachverständiger, der dem Verfahren beiwohnt und mit dem Angeklagten gesprochen hatte, sah die Verhandlungsfähigkeit aber für einen kurzen Verhandlungstag als gegeben an.

Nachdem er ins Gericht getragen worden war, begann der 51-Jährige aus Saudi-Arabien in der Kabine dann zu schreien. Er wurde wieder aus dem Saal getragen, danach aber wieder hereingebracht. Er schrie Wörter wie „Nazi“. 

Am Vormittag ging es allein um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Der Mann schrie in sein Mikrofon: „Denken Sie, akute Suizidalität hat nichts zu tun mit Verhandlungsfähigkeit?“ 

Vitalwerte sind okay - der Angeklagte trinkt

Während einer einstündigen Unterbrechung am Vormittag untersuchte der medizinische Sachverständige den Mann erneut und schätzte den Angeklagten wiederholt als verhandlungsfähig ein. Im Gespräch habe der 51-Jährige nicht unkonzentriert oder unfokussiert gewirkt. Er habe Wasser getrunken und Traubenzuckertabletten genommen. Während der Pause hatte der Angeklagte einen mehrseitigen Antrag zu Papier gebracht, in dem er ein Drogenscreening samt Haarprobe beantragte, um eine Vergiftung durch Medikamente und Drogen zu belegen. Das Gericht lehnte das ab.

Der 51-Jährige verweigert immer wieder die Aufnahme von Nahrung und Getränken. Zuletzt war er im Dezember wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks nicht mehr verhandlungsfähig. Das Landgericht entschied damals, ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. 

Die Verhandlung soll am kommenden Montag, 30. März, fortgesetzt werden.

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