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Justiz: Kein Verfahren gegen Spahn wegen Masken-Kauf

Der damalige Gesundheitsminister Spahn wurde in und nach der Corona-Pandemie angezeigt. Die Staatsanwaltschaft erkennt aber keinen Anfangsverdacht auf Strafbarkeit.

Von dpa

09.03.2026

Kein Strafermittlungsverfahren gegen Jens Spahn wegen Beschaffung und Kauf von Corona-Masken. Christophe Gateau/dpa

Kein Strafermittlungsverfahren gegen Jens Spahn wegen Beschaffung und Kauf von Corona-Masken. Christophe Gateau/dpa

© Christophe Gateau/dpa

Das Verfahren gegen den Unionsfraktionsvorsitzenden und früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen der Umstände beim Kauf von Corona-Masken ist eingestellt worden. Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben. 

Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht. 

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien ein Sachverständigenbericht sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.