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Hessische AfD zurecht als Verdachtsfall eingestuft

Vor zwei Wochen wurde vor dem Verwaltungsgericht über die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall verhandelt - nun ist die Entscheidung da. Was die Kammer zur Begründung sagt.

Von dpa

03.06.2026

Mit einer zweiten Klage wehrte sich die AfD dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Mit einer zweiten Klage wehrte sich die AfD dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

© Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Der hessische AfD-Landesverband wird laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung zurecht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. 

Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen zum damaligen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gegeben. Mit dem inzwischen geänderten Verfassungsschutzgesetz sei dies künftig zulässig. 

Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.

Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel. 

Berufung wird zugelassen

Dies ergebe sich bereits aus der durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Einstufung des AfD-Bundesverbandes als Verdachtsfall, erläuterte die 6. Kammer ihre Entscheidung. Eine Distanzierung des Landesverbandes vom Bundesverband sei nicht erkennbar. Darüber hinaus lägen auch hinreichende landesspezifische Anhaltspunkte vor, hieß es. Die Kammer ließ eine Berufung zu. Darüber müsste dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden.

AfD sieht Einstufung als politisches Manöver

Die AfD wertete die Entscheidungen als Teilerfolg. Die rechtswidrige Veröffentlichung der Einstufung als Verdachtsfall zeige einmal mehr, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert worden sei, um die AfD in der Öffentlichkeit schlecht dastehen zu lassen, erklärten die Landessprecher Andreas Lichert und Robert Lambrou. „Auch die Einstufung als Verdachtsfall ist aus unserer Sicht politisch motiviert und darum werden wir das Urteil genau prüfen und uns weitere Rechtsmittel vorbehalten.“

Innenminister: Öffentlichkeitsarbeit wichtig für Transparenz 

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) wertete die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts als Erfolg für das LfV. Der Verfassungsschutz handele auf der Grundlage des geltenden Rechts, bekräftigte der Minister. „Er ist nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet.“ 

Aus der Entscheidung folge auch, dass der Verfassungsschutz künftig die Möglichkeit hat, über Einstufungen und wesentliche Erkenntnisse öffentlich zu berichten. „Diese Öffentlichkeitsarbeit ist aus meiner Sicht in einer lebendigen Demokratie notwendig“, erklärte Poseck. „Es geht dabei nicht um Beeinflussung eines normalen politischen Meinungskampfes, sondern um Transparenz und Aufklärung.“

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