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Einstufung der hessischen AfD - Hauptsacheverfahren im Mai

In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass der Verfassungsschutz in Hessen den Landesverband der AfD beobachten darf. Im Mai kommt es nun in Wiesbaden zum Hauptsacheverfahren.

Von dpa

24.03.2026

Darf der AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft werden? Jetzt geht der Fall ins Hauptsacheverfahren (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

Darf der AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft werden? Jetzt geht der Fall ins Hauptsacheverfahren (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

© Christoph Reichwein/dpa

Im juristischen Streit um die Frage, ob der Verfassungsschutz in Hessen den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten kann, geht der Fall nun ins Hauptsacheverfahren. Die mündliche Verhandlung ist für den 18. Mai geplant, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden mitteilte. 

Zuvor hatte es bereits ein jahrelanges Eilverfahren gegeben, in dem mehrere Instanzen entschieden hatten, dass der Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden kann. „Bislang gelten diese Entscheidungen fort“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. 

Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit AfD

Zuletzt gab es im September 2025 eine entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Rund drei Jahre zuvor hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die Einstufung vorgenommen, die AfD sei als rechtsextremer Verdachtsfall zu behandeln. Im November 2023 entschied dann das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden dürfe. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit die Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden durfte.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung habe. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Die Vorinstanz habe unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten.

„Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend“

Nach der letzten Entscheidung im September 2025 wies die AfD darauf hin, dass es sich nur um eine Entscheidung im Eilverfahren handle. „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden“, hatte die Partei damals erklärt. An diesem Schritt wolle man weiter festhalten. „Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.“ Das Hauptsacheverfahren könne sich sehr lange hinziehen, sagte ein AfD-Sprecher im September.