Barmer: Zahnvorsorge erreicht Pflegebedürftige unzureichend
Nur rund 20 Prozent der Pflegeheimbewohner erhalten laut Barmer-Report eine zahnärztliche Vorsorge. Und bei ambulant Pflegebedürftigen ist die Quote laut dem Zahnreport der Barmer noch niedriger.
Für viele Pflegebedürftige sei der Gang zur Zahnarztpraxis allerdings schwierig. (Symbolbild)picture alliance / dpa
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Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein erhalten oft nicht die nötige zahnärztliche Vorsorge. Das geht aus dem Zahnreport der Krankenkasse Barmer hervor. 2024 wurde nur bei rund 20 Prozent der bei der Barmer versicherten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner der Mundgesundheitsstatus erhoben und ein entsprechender Gesundheitsplan erstellt.
Knapp drei Viertel dieser Leistungen fanden den Angaben nach in Pflegeeinrichtungen mit festen Kooperationsverträgen statt. Doch nur etwa jedes zweite Pflegeheim im Land habe eine solche Vereinbarung. „Pflegebedürftigkeit darf kein Hindernis für zahnärztliche Vorsorge sein“, betonte die Landesgeschäftsführerin der Barmer in Schleswig-Holstein, Anneke Riehl.
Für viele Pflegebedürftige sei der Gang zur Zahnarztpraxis allerdings schwierig. Daher müsse laut Barmer die Prävention dorthin kommen, wo die Menschen leben. Riehl erklärte: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Zahnarztpraxen verbessert die Versorgung deutlich. Dieses Modell sollte weiter ausgebaut werden.“
Nicht alle profitieren gleichermaßen
Seit 2018 gibt es laut der Krankenkasse spezielle Präventionsleistungen für Pflegebedürftige. So habe sich die Nutzung dieser Angebote verbessert - zwischen 2019 und 2024 stieg die Inanspruchnahme den Zahlen nach in Pflegeheimen auf 20 Prozent. Allerdings bleibe die Quote bei ambulant Pflegebedürftigen mit 1,6 Prozent sehr niedrig.
„Die zahnärztliche Prävention hat sich für viele Pflegebedürftige verbessert“, führte Riehl aus. Doch nicht alle profitierten gleichermaßen. Besonders bei zu Hause Gepflegten bestehe daher dringender Handlungsbedarf.
Für den Zahnreport wurden als Datenbasis der Barmer zufolge die anonymisierten Abrechnungsdaten von Versicherten der Krankenkasse ab 65 Jahren im Zeitraum von 2013 bis 2024 genutzt. Dabei wurde nur auf Pflegebedürftige geschaut, die in stationären Einrichtungen oder im häuslichen Umfeld versorgt werden.