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„Monströser Vorwurf“: Arzt soll Patienten getötet haben

Wenn es schlimm um sie steht, vertrauen viele Menschen ihrem Arzt. In Hannover nun steht ein Mediziner als Mordverdächtiger vor Gericht. Warum er emotional wird und die Vorwürfe für „absurd“ hält.

Von dpa

23.07.2026

Ein Arzt soll Patienten getötet haben - unter Tränen verteidigt er sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild)Moritz Frankenberg/dpa

Ein Arzt soll Patienten getötet haben - unter Tränen verteidigt er sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild)Moritz Frankenberg/dpa

© Moritz Frankenberg/dpa

Wer ist dieser Mann, der da auf der Anklagebank sitzt? Ist er der Arzt, den man um sich haben möchte, wenn es richtig böse aussieht - oder hat er Patienten getötet und ist ein Mörder? Im Prozess vor dem Landgericht Hannover hat der angeklagte Arzt unter Tränen alle Vorwürfe zurückgewiesen. 

„Sprengt meine Vorstellungskraft“

Der 49-Jährige äußerte sich erstmals selbst zu den Anschuldigungen, verlas eine Erklärung: Aus den Fugen gesprengt hätten die Vorwürfe sein Leben und das seiner Familie, sagte er mit erstickter Stimme. Es sei ein „völlig monströser Vorwurf: Mord“ - und es „sprengt meine Vorstellungskraft“. 

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind ernst: Laut Anklage soll der Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover zwei schwer kranke Patienten getötet und zudem als Notarzt versucht haben, eine weitere Patientin zu töten - er steht wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. 

Qualvoller Erstickungstod

Im Mai 2019 soll er laut Anklage als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden sein. Statt sie in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. In den anderen Fällen ging es um Patienten, die auf der Intensivstation behandelt wurden - einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, außerdem einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. Der Arzt soll die Therapien der Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet haben.

Der 49-Jährige versuchte, verständlich zu machen, wie die Arbeit auf einer Intensivstation aussieht. Die überwiegende Zahl der Patienten dort sterbe wegen Behandlungsabbruchs, erklärte er. Werde das Beatmungsgerät abgeschaltet, sei das für die Patienten nur in tiefer Narkose zu ertragen - der Erstickungstod sei „wahrscheinlich einer der qualvollsten Tode“.

Angeklagter: „Recht der Patienten auf einen würdigen Tod“

Genau das habe er den Patienten ersparen wollen. Er wies den Vorwurf zurück, überhöhte Dosen des Schmerzmittels Fentanyl und des Narkosemittels Propofol gegeben zu haben. Der 20-Jährige habe den Behandlungsabbruch gewünscht, mit der Tochter der 82-Jährigen habe er besprochen, die Behandlung zu beenden. Im Fall des 71-Jährigen habe es sich um eine „akute Notfallsituation“ gehandelt. Der Arzt sagte auch: „Kein Bereich der Medizin ist so genau überwacht wie die Intensivmedizin.“

 „Medizin ist mein Leben“, erklärte der 49-Jährige, er sei Arzt aus Leidenschaft geworden und betrachte es als Privileg, Patienten und ihren Familien beizustehen. „Wie kann man mir jetzt so etwas vorwerfen?“, fragt er leise. Das sei absurd. Es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen: „Das Recht der Patienten auf einen würdigen Tod hat mich geleitet.“ Er entschuldigte sich schließlich beim Gericht für sein emotionales Auftreten.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hatte schon nach dem Prozessauftakt gesagt: „Ob der Internist tatsächlich Morde begangen hat, muss das Gericht klären. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.“ Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei aber die Einwilligung der Patienten.

Anwälte wollen eigene Sachverständige

Schon vor der Aussage des Angeklagten hatten seine Anwälte klargemacht: Fragen werde der 49-Jährige beantworten, aber nicht die der Anklagebehörde. Sie legten Beweisanträge vor, mit denen sie eigene Sachverständige durchsetzen wollen. Der Prozess wird am 14. August fortgesetzt.

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