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AfD wirft Justizsenatorin Verletzung des Amtseids vor

Die Berliner AfD kritisiert, die Justizsenatorin habe gegen ihren Eid verstoßen, ihr Amt unparteiisch zu führen. Die Partei möchte das vom Landesgerichtshof klären lassen.

Von dpa

24.08.2026

Die AfD in Berlin wirft Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor, gegen ihren Amtseid verstoßen zu haben. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Die AfD in Berlin wirft Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor, gegen ihren Amtseid verstoßen zu haben. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Die AfD in Berlin wirft Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor, gegen ihren Amtseid verstoßen zu haben, und hat sich deswegen an den Landesverfassungsgerichtshof gewandt. Das teilte der AfD-Landesverband mit. Die Partei kritisiert insbesondere eine Äußerung Badenbergs, die die AfD in der „Berliner Morgenpost“ als „Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat“ bezeichnet hatte. Das wertet die AfD als Verstoß gegen den Eid, den Berliner Senatsmitglieder ablegen, ihr Amt „gerecht und unparteiisch“ zu führen.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte auf Anfrage, ein entsprechender Antrag des AfD-Landesverbandes sei eingegangen. Anlass für das Organstreitverfahren seien Äußerungen der Senatorin im Rahmen eines Artikels der „Berliner Morgenpost“ vom 12. August. „Das Verfahren wurde eingetragen und wird nun durch den Verfassungsgerichtshof geprüft.“ 

Die AfD kritisierte, Badenberg habe mit ihrer Äußerung die größte Oppositionspartei diffamiert. „Der Antrag lautet festzustellen, dass der Partei damit das Recht auf eine faire Teilnahme an der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl genommen wird.“

AfD spricht von „Entgleisung“

„Felor Badenberg kandidiert für die Union in Wilmersdorf für das Abgeordnetenhaus. Sie hat ein persönliches Interesse am Erfolg ihrer Partei“, erläuterte die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker, die selbst Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September ist. „Aber sie spricht in dem Interview als Senatorin, und da ist sie dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Daher muss ihr diese Entgleisung untersagt werden.“

Die Justizverwaltung teilte auf Anfrage lediglich mit: „Die Senatorin hat heute aus den Medien von der seitens der AfD angekündigten Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erfahren. Die Klageschrift liegt hier bislang nicht vor.“

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