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22 statt 7 - Zahl der Pflegestützpunkte soll steigen

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Thüringen steigt schneller als prognostiziert. Strukturen müssen dieser Entwicklung angepasst werden. Was das Thüringer Sozialministerium plant.

Von dpa

27.10.2026

Mehr Pflegestützpunkte sollen in Thüringen entstehen (Illustration).   Bernd Thissen/dpa

Mehr Pflegestützpunkte sollen in Thüringen entstehen (Illustration). Bernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

In Thüringen soll die Zahl der Anlauf- und Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Derzeit gebe es sieben solcher Pflegestützpunkte, darunter in Suhl, Jena, Weimar oder den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Kyffhäuser, sagte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) in Erfurt. Ziel eines neuen Pflegeentwicklungsgesetzes sei, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städte Pflegestützpunkte entstehen. Damit würde es dann 22 Anlaufstellen geben. 

Schenk hatte den ersten Entwurf des Gesetzes dem Kabinett vorgelegt. Nach Angaben der Sozialministerin gibt es etwa 195.000 pflegebedürftige Menschen im Freistaat - 80 Prozent von ihnen würden zu Hause betreut. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei damit bereits jetzt so hoch wie nach Prognosen eigentlich erst 2030 erwartet. 

Dieser Entwicklung müssten die Strukturen im Freistaat angepasst werden. Die Trennung der Zuständigkeiten von Land und Kommunen, wie sie bisher besteht, sei nicht mehr zeitgemäß. „Die Folge sind Versorgungslücken“, so die Ministerin. Bisher planen die Kommunen die ambulante Pflege, das Land die Heime. 

Krankenkasse für digitale Pflegeplatzangebote 

Doch schon heute gebe es Mischformen bei der Betreuung Pflegebedürftiger, sagte Schenk. Änderungen sollen mit dem Pflegeentwicklungsgesetz geschaffen werden, das die Bedarfsplanung auf eine neue Grundlage stelle. Schenk geht davon aus, dass es nach ausführlicher Beratung in Regierung und Parlament Anfang 2028 in Kraft treten kann. „Wir brauchen ein verbindliches Steuerinstrument.“ Die Planungskosten übernehme das Land. Zunächst seien dafür jährlich 930.000 Euro vorgesehen. 

Die Krankenkasse Barmer sieht mit dem Gesetzentwurf Weichen für eine bedarfsgerechtere Pflegeversorgung im Freistaat gestellt. Aus Sicht der Krankenkassen seien dafür jedoch transparente Versorgungsdaten, digitale Orientierungshilfen und eine stärkere finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen Voraussetzung. 

Landesgeschäftsführer Robert Büssow erklärte, „mehr Pflegestützpunkte allein schaffen keine bedarfsgerechtere oder bessere Pflegeversorgung“. Die Menschen müssten digital sehen können, wo es freie Pflegeplätze gibt und welche Angebote verfügbar seien. Ein landesweiter Heimfinder, an den Einrichtungen verpflichtend ihre Kapazitäten melden, wäre dafür ein wichtiger Baustein.

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