Wirtschaft

Giftschlammgrube Brüchau: Kreistag will Klage gegen Bescheid

Quecksilber und radioaktive Abfälle: Seit Jahren wird über die Deponie in der Altmark debattiert. Jetzt will sich der Landkreis juristisch wehren.

Von dpa

09.09.2025

Ursprünglich sollten die giftigen Rückstände ausgebaggert und entsorgt werden, doch der Betreiber Neptune Energies will den Giftschlamm vor Ort einkapseln. (Archivbild)Simon Kremer/dpa

Ursprünglich sollten die giftigen Rückstände ausgebaggert und entsorgt werden, doch der Betreiber Neptune Energies will den Giftschlamm vor Ort einkapseln. (Archivbild)Simon Kremer/dpa

© Simon Kremer/dpa

Im Streit um die Giftschlammgrube Brüchau (Altmarkkreis Salzwedel) will der Kreistag möglicherweise juristisch gegen die Entscheidung des Landesamts für Geologie und Bergwesen (LAGB) vorgehen. Der Kreistag forderte nach Angaben einer Sprecherin den Landrat am Montagabend einstimmig auf zu prüfen, ob der Altmarkkreis den Klageweg bestreiten könne. 

Es sei zu vermuten, dass auch die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden des Altmarkkreises nicht hinreichend genug berücksichtigt worden seien, hieß es in dem Antrag der CDU/FDP-Fraktion. „Deshalb ist Klage zu erheben.“ 

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Giftschlammgrube ausgehoben werden sollte. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Betreiber, das Energieunternehmen Neptune Energies, den Antrag gestellt, die giftigen Abfälle vor Ort einzukapseln. Das genehmigte das LAGB. 

Das Unternehmen hatte in einer Stellungnahme darauf verwiesen, dass eine komplette Auskofferung der Giftschlammgrube nicht möglich sei, weil es für einen Teil der Abfälle keine Möglichkeit der Entsorgung gäbe. Dabei handelt es sich um rund 27.000 Tonnen Abfälle, die teils mit Quecksilber, teils aber auch radioaktiv belastet sind. Die Deponie existierte bereits in der DDR. 

BUND will klagen 

Der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat unterdessen angekündigt, Klage gegen den Bescheid des LAGB einzureichen. „Aus Sicht des BUND birgt die Umsetzung dieses Bescheides erhebliche Umweltrisiken und missachtet zudem die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie den einstimmigen Beschluss des Landtages zur Auskofferung und Entsorgung an einem geeigneten Deponiestandort“, hieß es. 

Zudem bestünden Zweifel daran, dass der Bescheid mit verschiedenen Umweltrechtsvorschriften vereinbar ist. Es werde begrüßt, wenn der Landkreis die Klage des BUND unterstützt, erklärte die Organisation.

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