Politik Inland

Weitere Ermittlungen nach Solingen-Anschlag

Nach dem Terroranschlag auf das Solinger Stadtfest ist der Attentäter längst verurteilt. Doch wie nun bekanntwurde, gehen die Ermittlungen weiter. Im Visier sind drei mutmaßliche Unterstützer.

Von dpa

18.05.2026

Viele Menschen legten Blumen nieder. (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

Viele Menschen legten Blumen nieder. (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

© Christoph Reichwein/dpa

Nach dem Terroranschlag auf das Solinger Stadtfest mit Toten und Verletzten ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen drei mutmaßliche Unterstützer des Attentäters. Das bestätigte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur. 

Das ZDF hatte zuvor aus dem Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag berichtet, es gehe um drei Kontaktleute von Issa al Hasan, die er in Telegram-Gruppenchats wenige Wochen vor der Tat kennengelernt habe. Von ihnen habe er sich das Solinger Stadtfest als Anschlagsort „absegnen“ lassen, hieß es. Zudem habe er den Dreien den Anschlag einen Tag vorher angekündigt.

„Alle drei reagierten sehr positiv“, zitierte das ZDF die ermittelnde Staatsanwältin der Bundesanwaltschaft. Auch um die Auswahl der Tatwaffe sei es gegangen. Zum Aufenthaltsort, zur Identität und möglichen weiteren Aktivitäten der Beschuldigten machte sie mit Verweis auf die Ermittlungen keine Angaben. Auch die Sprecherin der Behörde äußerte sich nicht zu Details.

Attentäter gestand den Angriff

Issa al Hasan hatte gestanden, den Messerangriff am 23. August 2024 begangen zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den damals 27-jährigen Syrer im September vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. 

Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schuldig. Der Anschlag war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte. Al Hasan legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil damit überprüfen. 

Der Attentäter hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen. Ein Versuch war gescheitert, ein weiterer nicht unternommen worden. Der Untersuchungsausschuss im Landtag untersucht strukturelle Defizite bei Abschiebungen und beleuchtet mögliche Versäumnisse oder Fehler der Landesregierung bei der Bewältigung der Lage nach dem Terroranschlag.

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