Togostämmige Familie mit fünf Kindern darf in Siegen bleiben
Drei Frauen und fünf Kinder - 2020 mit deutschem Pass eingereist und gut integriert in NRW - sollten in eine Erstaufnahme nach Karlsruhe wechseln. Nach öffentlichem Wirbel ist das abgewendet.
Die Familienangehörigen können mit Duldung in Siegen bleiben. (Archivbild) Christoph Reichwein/dpa
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Drei gut integrierte togostämmige Frauen und fünf Kinder, die 2020 mit deutschem Pass nach Siegen gekommen waren, bleiben nun doch vor einem drohenden Wechsel in ein Flüchtlingszentrum in Karlsruhe verschont. Die drei Erwachsenen und die fünf Kinder können mit Duldungsstaus in Siegen bleiben, teilten deren Anwälte und die Stadt Siegen der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Frauen bekommen zudem eine Arbeitserlaubnis.
Bizarrer Fall mit Wurzeln im deutschen Kaiserreich
Die Frauen und Kinder zwischen zehn und 16 Jahren sollten als „unerlaubt eingereiste Ausländer“ in eine Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) nach Karlsruhe wechseln. Dabei hatten sie bei ihrer Einreise 2020 alle deutsche Reisepässe, in Siegen bekamen sie später deutsche Personalausweise. Im März 2021 mussten sie alle Papiere wieder abgeben. Sie bekamen stattdessen ein Papier von der Ausländerbehörde der Stadt Siegen - eine „vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer“.
Die bizarre Geschichte geht auf eine 1908 in der deutschen Kolonie Togo geschlossene Ehe zurück, die der Urgroßvater der drei Schwestern - ein deutscher Kolonialbeamter - mit einer Togolesin geschlossen hatte. Verwaltungsgerichte (VG) und auch zuletzt im Mai 2025 auch das NRW-Oberverwaltungsgericht befassten sich mit dem Fall.
Ergebnis: Die Ehe sei damals nur nach „Stammessitte“ geschlossen, im deutschen Kaiserreich nicht anerkannt worden. Sie sei nach aktuellen Recht nicht gültig, die deutsche Staatsbürgerschaft könne nicht über Generationen weitergegeben werden. In einem sogenannten Verteilungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg war 2021 der Wechsel der Frauen und Kinder in die LEA nach Karlsruhe verfügt worden.
Kanzlei: Bewegung nach öffentlichem Druck, aber noch nicht am Ziel
Die Politik habe sich nach Medienberichten und öffentlichem Wirbel der Sache angenommen, schilderte Klaus Stanek, Büroleiter der Anwaltskanzlei Nierenz, die die Frauen und ihre Kinder vertritt. Die Spitzen der Stadt Siegen, des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierungen von Arnsberg und Karlsruhe seien übereingekommen, der gesamten Familie Liebl die Duldung mitsamt Arbeitserlaubnis für die Frauen auszustellen.
Eine Duldung sei aber noch kein Aufenthaltstitel, stellte die Kanzlei klar. Auch der Ehemann einer der drei Frauen - Vater von drei der fünf Kinder - lebt und arbeitet als Fachkraft mit Duldung in Siegen. Trotz des erreichten Fortschritts für die Frauen und Kinder, für ein „Ende gut - alles gut“ sei es noch zu früh, sagte Stanek. „Die Geschichte ist noch lange nicht zu Ende. Ziel ist ein dauerhafter Status in Deutschland und gegebenenfalls die spätere Einbürgerung.“
Stadt Siegen: Wichtiger Schritt für Bleibeperspektive
Die ausländerrechtliche Zuständigkeit für die Familie gehe wieder auf die Stadt über, die seit 2021 nicht mehr zuständig gewesen sei, schilderte eine Sprecherin. Bürgermeister Tristan Vitt (SPD) liege die schulische und persönliche Entwicklung der Kinder „sehr am Herzen“, betonte sie. „Durch eine Verlegung nach Karlsruhe würde diese Entwicklung massiv gefährdet und das gewohnte soziale Umfeld müsste verlassen werden.“
Die Familien könnten ihren Lebensunterhalt künftig also selbst sichern. „Dies ist ein wichtiger Schritt für eine Bleibeperspektive der Familien im Bundesgebiet.“