Terrorangriff auf Fußballfans? Prozess beginnt
Mit einem präparierten Gehstock und einer vorgetäuschten Behinderung soll ein IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun beginnt in Düsseldorf der Prozess.
Der Verdächtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild)Tim Oelbermann/dpa
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Zehn Monate nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag auf feiernde Fußballfans in Bielefeld startet an diesem Montag in Düsseldorf der Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag.
Der Prozess startet im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Vier Fans waren bei dem Angriff mit einem präparierten Gehstock lebensgefährlich verletzt worden.
Der zur Tatzeit 35-Jährige soll am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar mehrere Besucher mit Messern angegriffen haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Nach der Tat konnte der Angreifer fliehen.
Festnahme bei Düsseldorf
Doch schon einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde der Verdächtige in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, weil sich die Hinweise verdichtet hatten, dass es sich bei dem Messerangriff um einen Terroranschlag gehandelt haben dürfte.
Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Er folge einer „islamistisch-dschihadistischen Ideologie“. Der Verdächtige habe sich spätestens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für ihn unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet, hieß es.
Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad („Heiliger Krieg“) für den IS „möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“.
M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war er über die Türkei nach Europa eingereist. Im Dezember 2023 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.
Präparierter Gehstock
Seinen Opfern soll er sich möglichst unauffällig genähert haben. „Dabei ging er in gebückter Haltung und stützte sich auf seinen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen“, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, mit dem die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Dann habe der Syrer mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ auf seine Opfer eingestochen - in Tötungsabsicht. Alle Opfer überlebten und dürften im Prozess als Zeugen geladen sein. Bei drei Opfern geht die Anklagebehörde vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, in allen vier Fällen von niedrigen Beweggründen, wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht.
Bekennervideo und Geständnis
Das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, soll er einige Tage zuvor ausgekundschaftet haben. Dass die Messerattacke als islamistischer Anschlag des IS verübt wurde, ergebe sich aus seinem Geständnis, den Ergebnissen der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und seinem für den IS bestimmten Bekennervideo, hielt der BGH fest. Das Bekennervideo sei zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen.
Die Opfer im Alter zwischen 22 und 27 Jahren hatten in einer größeren Gruppe vor einer Bar gestanden. Am Tatort stellte die Polizei mehrere Messer sicher sowie eine vom Täter zurückgelassene Tasche mit Personaldokumenten und einer Flasche mit einer nach Benzin riechenden Flüssigkeit.
Die Polizei kam dem Flüchtigen durch Zeugenhinweise auf die Spur. Ein entscheidender Hinweis kam von einem Zeugen am Essener Hauptbahnhof.
Verteidigt wird der Syrer von Lutz Klose und Jan Gruner. Man werde an der sachlichen Aufklärung des Tathergangs mitwirken, kündigten die Anwälte an. Es werde darum gehen, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt.
Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld (Archivbild).Friso Gentsch/dpa
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Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild)Christian Müller/Christian Müller TV/dpa
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