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Streit um OGS-Finanzierung: 15 Städte ziehen vor Gericht

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sorgt in Nordrhein-Westfalen für juristischen Streit. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bündelt jetzt alle Klagen und wartet auf eine Stellungnahme des Landes.

Von dpa

27.03.2026

Die Plätze in der Ganztagsbetreuung in den NRW-Grundschulen sind begrenzt. Ab Sommer 2026 gibt es aber zumindest für Erstklässler einen Rechtsanspruch. (Archivbild)Marcel Kusch/dpa

Die Plätze in der Ganztagsbetreuung in den NRW-Grundschulen sind begrenzt. Ab Sommer 2026 gibt es aber zumindest für Erstklässler einen Rechtsanspruch. (Archivbild)Marcel Kusch/dpa

© Marcel Kusch/dpa

Im Streit um die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz (OGS) an Grundschulen haben sich nach einer Klageankündigung Ende 2025 in der Zwischenzeit 15 Kommunen und Gemeinden an die Gerichte gewandt. Wegen des Sitzes der Landesregierung in Düsseldorf bearbeitet das dortige Verwaltungsgericht jetzt alle sogenannten Feststellungsklagen gebündelt. Auf Nachfrage teilte Sprecherin Nicola Haderlein der Deutschen Presse-Agentur mit, dass jetzt acht Verfahren anhängig seien. 

Gemeinsam klagen demnach Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Dormagen. Außerdem Aachen, Düren und Stolberg. Ebenfalls zusammengeschlossen haben sich Bocholt, Rheine und Gronau. Einzeln sind die Städte Köln, Bochum, Gelsenkirchen, Bielefeld und Hamm vor das Verwaltungsgericht gezogen.

Derzeit wartet das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Auskunft der Gerichtssprecherin noch auf eine Stellungnahme des Landes. Bis auf Weiteres, so Haderlein, sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. 

Bewegung auf dem Pausenhof: Um das Recht auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung (OGS) gibt es in Nordrhein-Westfalen weiter Streit - und derzeit kaum Fortschritte. (Archivbild)David Young/dpa

Bewegung auf dem Pausenhof: Um das Recht auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung (OGS) gibt es in Nordrhein-Westfalen weiter Streit - und derzeit kaum Fortschritte. (Archivbild)David Young/dpa

© David Young/dpa

Bundesgesetz löst Streit um Finanzierung aus

Hintergrund des juristischen Streits ist ein vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebener Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026. Der gilt zuerst für alle Erstklässler. Der Bund kann aber an die Kommunen keine Aufgaben delegieren. Bislang fehlt ein Umsetzungsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen beklagen eine rechtliche Grauzone und fordern von der schwarz-grünen Landesregierung, das im Koalitionsvertrag versprochene Ausführungsgesetz endlich umzusetzen. Durch die Feststellungsklagen an den Verwaltungsgerichten erhoffen sich die Kommunen rechtliche und finanzielle Planungssicherheit. 

Nach früheren Angaben des NRW-Städtetags werden in NRW infolge des Rechtsanspruches in den kommenden Jahren voraussichtlich rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Bereits 2025 wurden 480.500 Kinder mit Ganztagsangeboten gefördert.

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