Politik Inland

Streit um Linksautonomen-Kneipe geht weiter

Die „Rigaer 94“ gilt als Symbol der linksradikalen Szene. Seit Jahren beschäftigen Räumungsklagen die Justiz. Das wird wohl erst mal so bleiben.

Von dpa

10.10.2025

Polizeikräfte sind in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain im Einsatz. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Polizeikräfte sind in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain im Einsatz. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

© Christoph Soeder/dpa

Der Dauerstreit um die illegale Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“ in der Rigaer Straße wird die Berliner Justiz weiter beschäftigen. Nachdem eine Räumungsklage der Eigentümergesellschaft vor dem Landgericht erfolglos geblieben ist, kündigte deren Anwalt an, Berufung einzulegen. Dann müsste sich das Kammergericht Berlin als nächste Instanz mit dem Fall befassen. 

Das Landgericht wies die Klage der Gesellschaft mit Sitz in England als unzulässig ab, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Auch der „Tagesspiegel“ berichtete darüber. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Richter Zweifel geäußert, dass der Hauseigentümer wegen seines Verwaltungssitzes in England handlungs- und prozessbefugt sei.

Anwalt Markus Bernau kritisierte die Entscheidung. „Damit hat sich der Richter in Widerspruch gesetzt zu anderslautenden Entscheidungen des Kammergerichts“, sagte Bernau der Deutschen Presse-Agentur. Er zeigte sich daher zuversichtlich, dass die Räumungsklage in der nächsten Instanz erfolgreich sein könnte.

Hausbesitzer will illegale Kneipe rausklagen

Die Eigentümergesellschaft mit Sitz in England versucht seit Jahren, die illegal betriebene Kneipe im Seitenflügel des zum Teil besetzten Gebäudekomplexes „Rigaer 94“ rauszuklagen. Die Betreiber, die sich als Verein organisiert haben, nutzen die Räume seit Ende 2013 ohne Mietvertrag. Der Kläger verlangt dafür eine Entschädigungszahlung von 650 Euro monatlich.

Der Gebäudekomplex „Rigaer 94“ mit rund 30 Wohnungen beschäftigt seit Jahren Gerichte. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt.

Weitere Entscheidungen nächste Woche

Bislang sind die meisten Räumungsklagen des Hauseigentümers aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen worden. Zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der britischen Gesellschaft ist es deswegen nicht gekommen. Allerdings gibt es auch eine Entscheidung des Kammergerichts vom Sommer 2024, wonach die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz in England hat und deswegen handlungs- und prozessbefugt ist. 

Parallel zum Verfahren gegen die Kneipenbetreiber prüft aktuell eine andere Kammer des Landgerichts Räumungsklagen gegen Hausbewohner. In diesen Fällen soll es laut Gericht am 15. Oktober eine erste Entscheidung geben.

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