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Strafvereitelung: Polizisten aus Dienst entfernt

Zwei Essener Polizisten sind aus dem Dienst entfernt worden, weil sie eine Körperverletzung durch einen Kollegen vertuscht hatten. Das Gericht spricht von einem schweren Vertrauensbruch.

Von dpa

02.06.2026

Strafvereitelung: Polizisten aus Dienst entfernt (Symbolbild)Rolf Vennenbernd/dpa

Strafvereitelung: Polizisten aus Dienst entfernt (Symbolbild)Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Zwei Essener Polizisten sind wegen Strafvereitelung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt, teilte das Gericht mit. Die Polizisten seien im öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar. 

Sie hätten das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren. Besonders schwer wiege, dass die Tat dazu gedient habe, die Straftat eines anderen Polizisten zu verschleiern. Beide hätten das Ansehen der Polizei erheblich beschädigt.

Die beiden Beamten waren bereits 2023 vom Landgericht Duisburg rechtskräftig wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. 

Wehrlosen Mann geschlagen

Sie hätten von einer Körperverletzung durch einen untergeordneten Beamten gewusst, diese aber gedeckt. Der Beamte soll bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt einen bereits gefesselten, wehrlosen Mann ins Gesicht geschlagen haben. Die Vorgesetzten hätten entgegen ihrer Pflicht den Vorfall verschwiegen.

Dadurch sei nicht nur die Körperverletzung des Beamten nicht verfolgt, sondern stattdessen das Opfer zu Unrecht einer Strafverfolgung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgesetzt worden. Der Beamte hatte nach der Anzeige des Opfers Gegenanzeige erstattet und behauptet, er habe mit dem Schlag ins Gesicht den Widerstand des Mannes brechen müssen.

Als es zum Prozess kam, hatten am Einsatz beteiligte Beamte ihr Schweigen gebrochen und zugegeben, dass der Polizist ohne Anlass zugeschlagen habe. Gegen die Urteile (Az.: 35 K 11301/25.O und 35 K 11303/25.O) kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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