Rekordsumme für Missbrauchsopfer angekündigt
300.000 Euro waren bisher die höchste Summe, die ein deutsches Gericht einem Missbrauchsopfer der katholischen Kirche zugesprochen hat. Nun will ein Gericht deutlich darüber hinausgehen.
Vor dem Oberlandesgericht Köln geht ein Missbrauchsopfer gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln in Berufung.(Archivbild)Oliver Berg/dpa
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Das Oberlandesgericht Köln hat angekündigt, das Erzbistum Köln wegen eines besonders schweren Falls von sexuellem Missbrauch zu einem Schmerzensgeld zwischen 500.000 und 600.000 Euro verurteilen zu wollen. Dies wäre die bisher höchste Summe in einem solchen Zusammenhang – das bisherige Maximum lag bei 300.000 Euro. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden. Auf das Schmerzensgeld sollen 360.000 Euro angerechnet werden, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche bereits an die Klägerin ausgezahlt hat.
Die Klägerin hatte auf eine noch höhere Summe geklagt, nämlich auf mindestens 830.000 Euro. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Klage komplett abgewiesen. Zwar ist unstrittig, dass die Frau in ihrer Kindheit in den 1970er und 1980er Jahren von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht wurde. Der Priester wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Köln hatte jedoch entschieden, dass das Erzbistum Köln für die Verbrechen des Priesters nicht haftbar gemacht werden könne, weil dieser „mehr oder weniger als Privatperson“ gehandelt habe.
Priesteramt war „tolle Tarnung“ für den Täter
Die Klägerin ging dagegen in Berufung und wurde nun vom Oberlandesgericht in zentralen Punkten bestätigt. Zwar erging noch keine endgültige Entscheidung, doch der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Sossna stellte klar: „Wir sind insgesamt der Meinung, dass das Urteil einer Korrektur bedarf.“ Man könne schon so weit gehen zu sagen, dass die Taten in Ausübung des Priesteramtes erfolgt seien. Es dürfe zum Beispiel bezweifelt werden, dass dem Priester das Mädchen auch dann als Pflegetochter zugesprochen worden wäre, wenn er einfach nur ein alleinstehender Mann ohne die höheren Weihen der Kirche gewesen wäre. Das Priesteramt sei eine „tolle Tarnung“ für den Täter gewesen. Deswegen gelte: „Im Ergebnis ist eine Haftung dem Grunde nach zu bejahen.“
Die Taten seien besonders schwerwiegend, weil die Klägerin als Mädchen zahllose Male von dem Priester vergewaltigt worden sei. Sie sei auch schwanger geworden und habe dann abtreiben müssen. Deshalb stehe ihr ein hohes Schmerzensgeld zu. Die geforderte Summe von 830.000 Euro wäre nach Einschätzung des Gerichts gleichwohl zu hoch. Eine solche Summe sei Menschen vorbehalten, die ihre Lebensqualität vollständig verloren hätten, weil sie zum Beispiel Schwerstpflegefälle seien oder auf Dauer im Koma lägen.
Betroffenen-Initiative reagiert mit Erleichterung
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ reagierte mit „großer Erleichterung“ auf die angekündigte Entscheidung. Es gehe in jedem Fall um „die höchste Summe, die in diesem Bereich jemals ausgeurteilt wurde“, sagte er. Das in Aussicht gestellte Urteil sei von zentraler Bedeutung für viele andere Missbrauchsopfer, weil die Amtshaftung des Priesters nun gerichtlich festgestellt worden sei. Darauf könnten sich andere Betroffene künftig berufen.
2023 hatte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Der Kläger war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.