Polizistin und Aktivistin klagt gegen Disziplinarverfahren
Die Bundespolizistin Chiara Malz hat sich für die Klimagruppe Letzte Generation engagiert. Ein Disziplinarverfahren war die Folge. Dagegen wehrt sie sich nun gerichtlich.
Ihr Engagement für die Letzten Generation hatte für die Bundespolizistin Chiara Malz ein Disziplinarverfahren zur Folge. Dagegen wehrt sie sich gerichtlich. (Archivbild)Jens Büttner/dpa
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Eine ehemals bei der Klimaschützergruppe Letzte Generation aktive Rostocker Bundespolizistin wehrt sich gerichtlich gegen ein Disziplinarverfahren. Laut Verwaltungsgericht Greifswald wirft die Bundespolizei Chiara Malz etwa vor, sich nicht klar von strafbaren Handlungen distanziert und gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen zu haben, etwa die Wohlverhaltenspflicht, Mäßigungspflicht oder die Folgepflicht. Malz bestreite die Vorwürfe. Zuvor hatte die „taz“ über die Klage berichtet.
Die Bundespolizei will der 35-Jährigen für ein Jahr die Dienstbezüge um ein Zehntel kürzen, wie das Gericht mitteilte. Die Bundespolizei teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht dazu.
Anwalt Gysi: Disziplinarverfahren nicht verhältnismäßig
Malz‘ Anwalt, der Linkenpolitiker Gregor Gysi, sieht nach eigener Aussage keine Disziplinarverletzung seiner Mandantin. Das Disziplinarverfahren sei „weder ergebnisoffen noch verhältnismäßig“ geführt worden. Malz hat sich nach eigener Aussage nicht etwa für Blockaden auf Straßen geklebt, sondern bemühte sich etwa um Vernetzung in Richtung Polizei. Sie hielt unter anderem einen Vortrag an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster. Als Aktivistin habe sie nicht ihre Tätigkeit als Polizistin in den Mittelpunkt gestellt. Sie wolle in ihrer Freizeit politisch aktiv sein dürfen.
Aktuell ist Malz nach der Geburt ihrer Tochter 2023 weiterhin in Elternzeit, wollte aber nach eigener Aussage bereits wieder den Dienst aufnehmen. Ein entsprechender Antrag sei aber abgelehnt worden. Laut Gericht sind in dem Verfahren zu ihrer Klage noch keine Termine absehbar.