Neun Drohnenvorfälle an Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden
Drohnenflüge stören zunehmend Flughäfen hierzulande. Die Deutsche Flugsicherung warnt: Im Umkreis von 1,5 Kilometern sind sie verboten und können hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Behinderungen deutscher Flughäfen durch Drohnen haben im laufenden Jahr zugenommen. (Symbolfoto) Felix Kästle/dpa
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In diesem Jahr sind an den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden neun Flugbehinderungen durch Drohnen gemeldet worden. Dies sei eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, wie aus dem Drohnen Report der Deutschen Flugsicherung (DFS) hervorgeht. Deutschlandweit wurden bis August insgesamt 144 Behinderungen durch Drohnen gemeldet (Vorjahreszeitraum 113). Am häufigsten war der Flughafen Frankfurt/Main betroffen (35).
Wer die Drohnen steuert, geht aus dem Report nicht hervor. In vielen Fällen dürften Hobby-Piloten die Ursache sein. Zuletzt hatten Drohnen-Behinderungen etwa am Flughafen in Kopenhagen für Aufsehen gesorgt. Ein Zusammenhang mit Provokationen aus Russland wurde von den dänischen Behörden nicht ausgeschlossen.
Haftstrafen von bis zu zehn Jahren
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, hieß es von der Flugsicherung.
Der sächsischen Luftaufsichtsbehörde und auch dem Betreiber der beiden Flughäfen lagen keine eigenen Zahlen vor.