Politik Inland

Nach Antikriegs-Demo: Veranstalter klagen gegen Polizei

Bei einer Demo wurden in Köln Ende August mehrere Teilnehmer und Polizisten verletzt. Beide Seiten machten sich gegenseitig Vorwürfe. Nun wollen die Veranstalter den Fall vor Gericht klären.

Von dpa

17.11.2025

Wegen eines Polizeieinsatzes bei einem Anti-Kriegs-Marsch ziehen die Veranstalter der Demo nun vor Gericht. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

Wegen eines Polizeieinsatzes bei einem Anti-Kriegs-Marsch ziehen die Veranstalter der Demo nun vor Gericht. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

© Henning Kaiser/dpa

Nach einem Antikriegs-Marsch mit gewalttätigen Auseinandersetzungen in Köln haben die Demo-Veranstalter eine Klage gegen das Vorgehen der Polizei eingereicht. Sie werfen den Beamten vor, die Versammlung am 30. August rechtswidrig aufgelöst zu haben. Eine entsprechende Klage liege nun beim Verwaltungsgericht Köln, teilte das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ mit. Das Gericht bestätigte den Eingang des Schriftstücks.

An der Demonstration des Bündnisses und des Friedensforums Köln hatten damals rund 3.000 Menschen teilgenommen. Im Verlauf kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Sowohl Demonstranten als auch Polizisten wurden verletzt. Die Polizei löste die Versammlung schließlich auf. Zahlreiche Demonstranten wurden mehrere Stunden lang eingekesselt, um ihre Personalien aufzunehmen.

Gegenseitige Vorwürfe

Die Veranstalter des Marsches hatten der Polizei im Nachgang vorgeworfen, unverhältnismäßig hart gegen Demonstranten vorgegangen zu sein. Der Polizei-Einsatzleiter hatte das Vorgehen der Bereitschaftspolizei als „gerechtfertigt“ bezeichnet.

Das NRW-Innenministerium räumte in einem Bericht zwar Versäumnisse bei der Versorgung der eingekesselten Demonstranten - etwa mit Getränken - ein. Allerdings erklärte es auch, dass Polizisten „mit hoher Aggressivität“ angegriffen worden seien. Es seien 13 Strafanzeigen angefertigt worden, hieß es in dem Bericht aus dem September - darunter auch eine wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen einen Beamten.

Das Kölner Verwaltungsgericht teilte mit, dass nach Eingang der Klageschrift nun die Gegenseite um eine Stellungnahme gebeten werde. Ob und wann eine Entscheidung in dem Fall zu erwarten ist, war zunächst unklar.

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