Mehr Flexibilität: Landesdienst in NRW soll moderner werden
Vom Lebensarbeitszeitkonto bis zu höheren Zulagen und dem Jobrad: NRW plant Reformen für Beamte und Richter. Der öffentliche Dienst soll damit moderner werden. Was sich ändern soll.
Das Land NRW plant eine Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. (Symbolbild)Malin Wunderlich/dpa
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Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen soll attraktiver werden. Die schwarz-grüne Landesregierung legte ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung des Staatsdienstes vor. Reformen sind etwa bei der Arbeitszeit, dem Altersgeld, bei Zulagen, Jobrad und Hinzuverdienstmöglichkeiten geplant. Der Gesetzentwurf soll nach Plänen der Regierung vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und 2027 in Kraft treten.
Ein neues Lebensarbeitszeitkonto
Unter anderem soll die 41. Wochenarbeitsstunde im öffentlichen Dienst künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto fließen und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich einer halben Pflichtstunde. Die bereits bestehenden Langzeitarbeitskonten etwa für Polizisten, in denen Überstunden und Urlaubstage angespart und auch genutzt werden können, bleiben demnach erhalten.
In NRW sind die Wochenarbeitsstunden nach Alter gestaffelt: Beamte ab dem 55. Lebensjahr müssen noch 40 Stunden arbeiten und ab dem 60. Lebensjahr noch 39 Stunden. Für diese gilt das neue Modell nicht. Das Lebensarbeitszeitkonto zahlt sich vor allem für jüngere Beamte aus, die über die Jahre noch viele Stunden ansammeln können.
Zulagen sollen moderat erhöht werden
Das Zulagensystem soll im Zuge des Bürokratieabbaus vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen die Zulagen moderat erhöht werden. So wird etwa die Wechselschichtdienstzulage durch eine deutlich erhöhte Nachtzulage ersetzt.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst könnten zudem künftig schon morgens um 6.00 ihre Arbeit beginnen statt wie bisher um 6.30 Uhr. Dadurch sollen sie ihren Arbeitsalltag künftig flexibler gestalten können. Es bleibt aber bei der Regel, dass Beamte bis 20 Uhr arbeiten dürfen.
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten den Plänen zufolge bei einem freiwilligen Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften. Mit dem Altersgeld soll es leichter werden, zum Beispiel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu wechseln. Durch zusätzliche Beförderungsstellen wird der Stellenschlüssel für Richter in leitender Funktion verbessert.
NRW soll nach Worten von Finanzminister Marcus Optendrenk ein moderner Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sein. (Archivbild)Roberto Pfeil/dpa
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Mit dem Dienstrad zur Arbeit
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand sollen verbessert werden. Damit soll die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver werden. Umgesetzt werden soll zudem das schon seit langem verfolgte Modell zum Leasing von Diensträdern.
Die Reformen sollen ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sein. Vergangenes Jahr hatte der Landtag bereits ein Gesetz zur Modernisierung des Laufbahnrechts beschlossen, um mehr Fachkräfte und Nachwuchs zu gewinnen.
„Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind das Rückgrat der Landesverwaltung“, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). Das Land wolle ein wertschätzender und moderner Arbeitgeber sein und Strukturen schaffen, die über den gesamten Berufsverlauf hinweg mehr Flexibilität ermöglichten.
Debatte über Wochenarbeitszeit
Die Vorschläge waren nach Angaben des Ministeriums in einem gemeinsamen Prozess mit Gewerkschaften und Verbänden erarbeitet worden. Der DGB NRW forderte weitere Reformen. Der geplante Einstieg in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit über ein Lebensarbeitszeitkonto sei ein erster wichtiger Schritt, so der DGB-Landesvorsitzende Thorben Albrecht. Mit 41 Wochenstunden arbeiteten Beamte in NRW derzeit deutlich länger als Kollegen in anderen Bundesländern, als Tarifbeschäftigte und viele Beschäftigte in der Privatwirtschaft.
Nicht berücksichtigt habe die Landesregierung die Forderung, die Bagatellgrenze abzuschaffen. „Es kann nicht sein, dass Mehrarbeit bis zu einer bestimmten Schwelle nicht ausgeglichen wird“, sagte Albrecht. Die Landesregierung verweist auf den engen Haushalt und erhebliche Mehrkosten, vor allem bei Lehrkräften, bei einem Wegfall der Bagatellgrenze.
Der Beamtenbund DBB NRW erklärte, mit der geplanten Einführung des Lebensarbeitszeitkontos komme endlich Bewegung in die festgefahrene Arbeitszeitfrage. „Dies ist ein erster notwendiger und wichtiger Schritt, wettbewerbsfähige Arbeitszeiten für den Öffentlichen Dienst in NRW zu erreichen“, sagte der Landesvorsitzende Roland Staude. Auch die Ausweitung der Arbeitszeitregelung sowie die Umsetzung von CoWorking- und Shared-Working-Angeboten verbesserten die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.
Kritik an Fortbestand der Bagatellgrenzen bei Überstunden
Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW) sind die Vorschläge überfällig. „Angesichts von Personalmangel, steigender Arbeitsbelastung und wachsender Unzufriedenheit im Landesdienst reicht das aber bei weitem nicht aus“, so die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik. Besonders enttäuschend sei, dass die Landesregierung statt einer Abschaffung der Bagatellgrenze für alle eine neue Grenze für Teilzeitbeschäftigte eingeführt habe. Diese sorge in den Schulen für weiteren bürokratischen Aufwand.
Mitte des Jahres 2024 waren nach Angaben des Statistischen Landesamts (IT.NRW) im öffentlichen Dienst in NRW fast 283.000 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Dazu gehören auch Richter. Die Modernisierungsoffensive betrifft zusätzlich auch rund 68.000 Beamte der Kommunen sowie rund 12.000 Beamte an Hochschulen.