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NRW will Billiglöhne bei Landesaufträgen ausschließen

Die schwarz-grüne Koalition will nur noch faire Löhne bei Landesaufträgen. Was das für Beschäftigte, Bauunternehmen und die Kommunen bedeutet.

Von dpa

28.04.2026

Die billigsten Anbieter dank unfairer Löhne will die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht mit Aufträgen belohnen. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

Die billigsten Anbieter dank unfairer Löhne will die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht mit Aufträgen belohnen. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Unternehmen, die preisgünstige Angebote durch unfaire Billiglöhne erzielen, sollen keine Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Das sieht der Entwurf für ein sogenanntes Tarifentgeltsicherungsgesetz vor, den die Landesregierung in Düsseldorf vorgestellt hat.

Demnach sollen Aufträge des Landes künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihre Mitarbeiter nach den jeweiligen Branchentarifverträgen zu bezahlen. Die Regelung solle für Betriebe aus allen Branchen gelten, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und in denen Wettbewerbsverzerrung durch untertarifliche Bezahlung nachweislich vorkommen, erklärte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Das schließe Sub- und Verleihunternehmen ausdrücklich ein.

Keine Schule mit Dumping-Löhnen bauen

„Wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird – etwa für den Bau einer Schule – soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern ein Unternehmen, das seine Beschäftigten fair nach Tarif bezahlt“, unterstrich Neubaur. Das sei nicht nachteilig für die Unternehmen: „Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb.“

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen für Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten und zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Materialkosten und die Frage, wo das verbaute Material herkomme, seien nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs, weil solche Lieferketten kaum noch mit vertretbarem Aufwand nachvollziehbar seien, sagte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). 

Kommunen entscheiden selbst

Die geplanten Regelungen umfassen Aufträge des Landes NRW sowie seiner Aufsicht unterliegende Körperschaften. Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften ändere die neue Rechtslage nichts, betonten die Minister.

Die Minister für Arbeit und für Wirtschaft sind sich einig: Karl-Josef Laumann und Mona Neubaur sehen für alle Seiten Vorteile darin, Landesaufträge an faire Löhne zu koppeln. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

Die Minister für Arbeit und für Wirtschaft sind sich einig: Karl-Josef Laumann und Mona Neubaur sehen für alle Seiten Vorteile darin, Landesaufträge an faire Löhne zu koppeln. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

„Man muss respektieren, dass die Kommunen eine selbstständige politische Ebene sind“, sagte Laumann. „Es kann ja jeder Gemeinderat, jeder Stadtrat, jeder Kreistag beschließen, dass er sich an diesem Tariftreuegesetz orientiert - das steht ihnen vollkommen frei.“ Die Landesregierung wolle den Kommunen aber keine Tarifbindung vorschreiben - auch, weil die Frage ungeklärt sei, ob das Land dann für die Mehrkosten aufzukommen hätte. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete das als problematisch. Schließlich seien die Kommunen für rund 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge in NRW verantwortlich. „Aber selbst bei Aufträgen des Landes wird das Gesetz nicht in allen Fällen greifen“, kritisierte der DGB-Landesvorsitzende Thorben Albrecht. „Das liegt unter anderem daran, dass nicht alle Branchen berücksichtigt und die Schwellenwerte zu hoch angesetzt sind.“

Wer schon nach Tarif zahlt, wird nicht geprüft

Umsetzung und Überprüfung der neuen Regelungen sollen bürokratiearm über ein digitales Portal abgewickelt werden. Zur Kontrolle werden Prüfstellen bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet. 

Unternehmen, die an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, werden nicht geprüft und sind von Nachweispflichten befreit. Anders als auf Bundesebene soll sich das NRW-Gesetz ausschließlich auf Löhne beziehen - nicht auf Urlaubsansprüche oder andere Bestandteile von Tarifverträgen.

Sinkende Tarifbindung 

In den vergangenen Jahren ist die Tarifbindung bundes- wie landesweit stetig gesunken. Nach Angaben des Statistischen Landesamts fiel sie 2025 in NRW auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000.

Demnach arbeitete zuletzt zwar noch jeder zweite Beschäftigte in NRW in einem tarifgebundenen Betrieb (2000: 74 Prozent); der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung sank allerdings auf knapp ein Viertel (2000: 56 Prozent). Die höchste Tarifbindung gibt es demnach noch in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung und die niedrigste in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung. 

Sowohl die SPD-Opposition als auch die Unternehmensverbände NRW sprachen von Symbolpolitik, der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung, Johannes Pöttering, gar von einer „bitteren Botschaft für unsere Unternehmen, die unter der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten leiden“. 

Das erste Tariftreuegesetz des Landes war schon Anfang 2012 von der damaligen rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen und 2018 neu gefasst worden. Es fokussierte sich allerdings auf den öffentlichen Nahverkehr. Teile des bisherigen Tariftreue- und Vergabegesetz sollen in die Novelle übertragen werden.

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