Politik Inland

Millionenklage: „Hardy“ erzielt Einigung mit Erzbistum Köln

Ein 70-Jähriger forderte eine Million Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln, weil er als Kind schwer missbraucht worden sei. Jetzt gibt es eine außergerichtliche Einigung.

Von dpa

16.04.2026

Der Kölner „Hardy“, der eine Millionenklage gegen das Erzbistum Köln eingereicht hatte, hat mit dem Erzbistum eine außergerichtliche Einigung erzielt (Archivbild).Oliver Berg/dpa

Der Kölner „Hardy“, der eine Millionenklage gegen das Erzbistum Köln eingereicht hatte, hat mit dem Erzbistum eine außergerichtliche Einigung erzielt (Archivbild).Oliver Berg/dpa

© Oliver Berg/dpa

Ein Mann, der das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs auf eine Million Euro verklagt hatte, bekommt eine Entschädigung. Zur Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Der Mann, der sich zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte „Hardy“ nennt, wurde nach eigenen Angaben in seiner Kindheit von Priestern sexuell schwer missbraucht.

Der heute 70-Jährige hatte nach eigenen Angaben bereits 60.000 Euro als freiwillige Entschädigung von der Kirche bekommen. Zusätzlich reichten seine Anwälte im vergangenen Jahr beim Landgericht Köln aber auch noch eine Klage über eine Million Euro Schmerzensgeld sowie knapp 80.000 Euro Schadenersatz ein. 

Durch die nun erzielte außergerichtliche Einigung wird ein Gerichtsverfahren vermieden. Die Anwälte Manfred Schmitz und Lothar Jaeger teilten mit: „Wir sind mit der Höhe der Entschädigung zufrieden. Allerdings dürfen wir die konkrete Summe nicht nennen, da das Erzbistum auf strenger Geheimhaltung besteht.“ Das Erzbistum Köln bestätigte die außergerichtliche Einigung.

Priester stellte Jungen gegen Bezahlung zur Verfügung 

„Hardy“ wurde nach eigenen Angaben erstmals im Alter von sieben Jahren vom örtlichen Priester in einer Stadt im Bergischen Land missbraucht, auch im Beichtstuhl der Kirche. Später habe der Priester ihn anderen Geistlichen teils gegen Bezahlung zum Missbrauch regelrecht zur Verfügung gestellt. „Hardy“ hat nach Darstellung seiner Anwälte schwere psychische und körperliche Dauerschäden erlitten und sitzt heute im Rollstuhl.

Unabhängig von der jetzt erzielten Schmerzensgeld-Regelung erhält „Hardy“ den Angaben zufolge noch rund 1.800 Euro monatlich von der Unfallversicherung. Zudem sei ihm eine Nachzahlung von etwa 100.000 Euro für die vergangenen fünf Jahre gewährt worden. 

Weil „Hardy“ zur Zeit des Missbrauchs Messdiener gewesen sei, könne der Missbrauch rechtlich als Arbeitsunfall eingestuft werden, und „Hardy“ sei über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, hieß es. Betroffene hätten dann Anspruch auf Leistungen wie Therapien, Reha und bei schweren dauerhaften Schäden auch auf eine monatliche Rente.

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