Prozess: Magdeburger Todesfahrer ab November vor Gericht
Taleb al-Abdulmohsen raste vor etwa einem Jahr über den Weihnachtsmarkt, tötete sechs Menschen und verletzte mehr als 300. Im November wird ihm nun der Prozess gemacht. Was dazu bekannt ist.

Der Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen soll in einem Interims-Gerichtsgebäude stattfinden. (Archvibild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt muss sich ab dem 10. November vor Gericht verantworten. Das teilte das Landgericht Magdeburg mit. Am 20. Dezember vergangenen Jahres war Taleb al-Abdulmohsen mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Er soll sechs Menschen getötet und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt haben. Es kamen ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren zu Tode. Damit die derzeit über 100 Nebenkläger Platz finden, wurde für den Prozess ein eigenes Gebäude gebaut.
Mehrfacher Mord und versuchter Mord
Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen den 50 Jahre alten al-Abdulmohsen erhoben. Dem Arzt wird mehrfacher Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Außerdem legt die Generalstaatsanwaltschaft dem Mann gefährliche Körperverletzung zur Last. Al-Abdulmohsen wird dem Landgericht nach von zwei Anwälten verteidigt.
Mehr zum Ablauf des Prozesses soll folgen
Zu der Verhandlung vor der ersten großen Strafkammer des Schwurgerichtes sind dem Landgericht der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt nach derzeit 147 Nebenkläger zugelassen. Weitere Personen hätten eine Zulassung beantragt. „Die Zahl kann sich noch im Laufe des Prozesses immer wieder ändern“, sagte Gerichtssprecher Christian Löffler auf Anfrage.
Die Nebenkläger sollen von etwa 40 Anwälten vertreten werden, hieß es. Wie viele Prozesstage es gibt, ist bislang unklar. Nicht bekannt ist derzeit auch noch, wie viele Prozesstage geplant und wie viele Zeugen und Sachverständigen geladen sind. „Das ist alles Teil eines Ablaufplans für den Prozess“, erklärte Löffler. Mit diesem sei in der nächsten Woche zu rechnen.
Nicht-öffentliches Treffen vor dem Prozess
Der Anschlag dauerte laut der Generalstaatsanwaltschaft eine Minute und vier Sekunden. Der saudische Arzt habe einen 340 PS starken Mietwagen genutzt. Er soll mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den Weihnachtsmarkt gefahren sein. Insgesamt schädigte er den Angaben zufolge 344 Menschen.
Bevor die öffentliche Verhandlung beginnt, soll es Löffler zufolge ein Treffen geben. Der Vorsitzende Richter wolle sich mit den Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägeranwälten zum „äußeren Ablauf“ der Hauptverhandlung abstimmen. Der Angeklagte und die Nebenkläger nehmen daran nicht teil, hieß es. Ein solcher nicht öffentlicher Termin sei für umfangreiche Strafverfahren wie das gegen al-Abdulmohsen gesetzlich vorgesehen.
Eigens gebautes Interims-Gerichtsgebäude
Damit alle Betroffenen - soweit sie möchten - am Prozess teilnehmen können, wurde ein Interims-Gerichtsgebäude errichtet. Die Dimensionen sind enorm: Allein der Verhandlungssaal ist 65 Meter lang und 30 Meter breit, er bietet etwa 450 Nebenklägern und ihren Rechtsbeiständen Platz. Rund 200 Besucher und Medienvertreter können den Prozess verfolgen.
Alle bestehenden Gerichtssäle im Land hätten nach Angaben des sachsen-anhaltischen Justizministeriums nicht ausgereicht. Es handele sich um eines der größten Strafverfahren in der Nachkriegsgeschichte, das besondere Anforderungen an Raum, Organisation und Sicherheit stelle.
Unzufriedenheit und Frustration
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in einer Mitteilung zur Anklageerhebung mitgeteilt, die Tat sei mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet worden. Al-Abdulmohsen habe „offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten.“ Mittäter und Mitwisser habe es nicht gegeben.
Das Landgericht hatte das Verfahren zuletzt noch einmal dem Generalbundesanwalt zur Strafverfolgung vorgelegt. Es hatte angenommen, dass es sich um Straftaten handelte, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Karlsruhe lehnte die Übernahme ab mit der Begründung, es gebe keinen Staatsschutzbezug.
Arzt in Psychiatrie mit fachlichen Defiziten
Vor der Todesfahrt arbeitete al-Abdulmohsen im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Dort werden Menschen behandelt, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtmittelabhängigkeit straffällig geworden sind.
Angaben seines Arbeitsgebers nach ist al-Abdulmohsen dort immer wieder auffällig geworden, etwa durch wirre Mails, Unzuverlässigkeit und fachliche Defizite. Psychotherapeutischen Behandlungen seien ihm nicht zugetraut worden, hieß es in einem Bericht.
Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von al-Abdulmohsen machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab. Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem Täter, er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen.