Politik Inland

Land kündigt Anpassung der Beamtengehälter an

Schleswig-Holstein will die Beamtenbesoldung an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Ein entsprechendes Gesetz soll im kommenden Jahr ins Parlament eingebracht werden.

Von dpa

04.12.2025

Finanzministerin Silke Schneider will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. (Archivbild)Frank Molter/dpa

Finanzministerin Silke Schneider will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. (Archivbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins plant, die Gehälter der Beamtinnen und Beamten neu zu berechnen und per Gesetz anzupassen. Dabei sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wie Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) sagte. Das Gesetz soll 2026 ins Parlament kommen, sobald die laufenden Tarifverhandlungen abgeschlossen sind.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied Mitte November, dass die Besoldung vieler Beamtinnen und Beamter in Berlin gegen die Verfassung verstieß. Die Regelungen im Besoldungsrecht des Landes waren von 2008 bis 2020 größtenteils nicht grundgesetzkonform. Betroffen waren Gruppen der Besoldungsordnung A, zu denen unter anderem Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute gehören. Eine Entscheidung zur Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein steht noch aus. 

Die schwarz-grüne Landesregierung in Kiel kündigte jedoch bereits an, die Vorgaben des Gerichts sowie künftige Entscheidungen zur Alimentation ab 2025 gesetzlich umzusetzen. Anträge auf amtsangemessene Alimentation, die seit 2023 bislang nicht bearbeitet wurden, sowie neue Anträge bleiben bis zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Grundlage vorerst unbearbeitet.

Mindestabstand zur Grundsicherung

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.

Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung - der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.

In seinem Beschluss führt das Bundesverfassungsgericht nun drei Schritte für die gerichtliche Prüfung auf, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt. Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten werde. 

Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an „die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards“ angepasst sei. 

Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)

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