Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026 vorgesehen
Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, wird jährlich neu festgelegt - analog zur Lohnentwicklung. Was heißt das für Arbeitnehmer im kommenden Jahr?

Zuständig für die Verordnung zu den Rechengrößen der Sozialversicherung ist das von Bärbel Bas (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium. Henning Kaiser/dpa
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Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen. Konkret geht es um die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu der Sozialbeiträge zu entrichten sind. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Den entsprechenden Verordnungsentwurf, der die Grenzen für 2026 neu festlegt, hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal „Politico“ berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Was ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen?
- In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen - von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
- Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro angehoben werden.

Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze ist an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
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Was die Beitragsbemessungsgrenze ist
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen, erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Weitreichendere politische Forderungen
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte im Juni in einem Interview vorgeschlagen, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädierte neben Strukturreformen ebenfalls für eine Anhebung „stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Arbeitnehmer endlich entlasten
„Entscheidend ist am Ende doch, was auf dem Lohnzettel übrig bleibt“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, nun „Bild“ und dpa. „Statt immer nur Grenzen hochzuschrauben, braucht es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen.“

Für die Arbeitnehmer müsse nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen genügend übrig bleiben, sagt Dennis Radtke. (Archivbild) Fabian Strauch/dpa
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Mit Blick auf den für 2026 vorgesehenen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze vollziehe die Bundesregierung die Lohnentwicklung nach und habe „in der Sache wenig Gestaltungsspielraum“, sagte dagegen Dennis Radtke (CDU), Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands, dem „Tagesspiegel“. Er fügte jedoch hinzu: „Das Dilemma ist: Parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze zeichnet sich die Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV ab.“ Somit würden viele Beschäftigte gleich doppelt getroffen statt endlich entlastet. Der Europaabgeordnete sagte der Zeitung: „Viele haben einfach die Nase voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen.“
Zusatzbeiträge stiegen zu Jahresbeginn
Anfang dieses Jahres waren die Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,9 Prozent gestiegen. Jeweils im Herbst ermittelt ein Schätzerkreis einen Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Folgejahr. Den konkreten Zusatzbeitrag legt dann jede Kasse nach ihrer Finanzsituation für ihre Versicherten fest.
Zum Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört daneben der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Die Leistungsausgaben der rund 90 Krankenkassen waren im ersten Halbjahr um 7,95 Prozent auf 166,1 Milliarden Euro gestiegen, wie aus Kennzahlen des GKV-Spitzenverbands hervorgeht.