Hamburg begrüßt bundesweit geplante Lachgas-Entscheidung
Der Bundestag hat beschlossen, dass Lachgas künftig für Minderjährige verboten ist. Hamburg hatte es zu Jahresbeginn bereits vorgemacht. Wie reagiert die Stadt nun auf die bundesweite Entscheidung?
In Hamburg ist der Verkauf von Lachgas an junge Menschen schon länger verboten. Dass es nun bundesweit gilt, findet die Hamburger Stadtreinigung klasse. (Symbolbild)Annette Riedl/dpa
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In Hamburg ist die Entscheidung des Bundestages für ein künftig auch bundesweit geltendes Lachgas-Verbot für Minderjährige zustimmend aufgenommen worden. In der Hansestadt sei eine entsprechende Verordnung bereits zu Jahresbeginn erlassen worden, sagte eine Sprecherin der Sozialbehörde der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. „Daher begrüßen wir sehr, dass es jetzt zu einer umfassenden bundesweiten Regelung kommen soll.“
Halluzinationen, Bewusstlosigkeit und Nervenschäden
Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz für Minderjährige verbietet. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird sogar komplett untersagt. Wenn nun auch der Bundesrat zustimmt, könnte die Regelung von Frühjahr an gelten.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Der euphorisierende Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, wird dabei über Luftballons eingeatmet. Dabei kann es jedoch zu Halluzinationen und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen dauerhafte Nervenschäden.
Auch die Hamburger Stadtreinigung befürwortet die Entscheidung des Bundestags zum Verbot von Lachgas für Minderjährige. „Wir unterstützen jede Initiative, die den Konsum von Lachgas und damit auch die gefährliche Fehlentsorgung der Hochdruckbehälter eindämmt“, sagte ein Unternehmenssprecher der dpa.
Behälter können in den Müllverbrennungsanlagen explodieren
Die umstrittene Partydroge ist für die Anlagen gefährlich, weil die Lachgasflaschen unter Druck stehen und bei Hitze explodieren können, wenn sie noch nicht vollständig entleert sind.
Das hat enorme Auswirkungen auf die Müllverbrennungsanlagen der Stadtreinigung. „Nach wie vor stellt die falsche Entsorgung der Lachgasflaschen ein erhebliches Risiko für die Betriebsfähigkeit der Verbrennungslinien und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden in den Verwertungsanlagen dar.“
Kampagne: Leere Kartuschen in den Gelben Sack oder Recyclinghof
Es seien in diesem Jahr bereits mehrfach Lachgaskartuschen in den Anlagen der Stadtreinigung explodiert. Das habe zu einem Betriebsausfall von mehreren hundert Stunden geführt. Außerdem verursachen die explodierenden Lachgasbehälter hohe Schäden. Die Stadtreinigung spricht von einem Schaden im Millionenbereich.
Im Mai hatte das städtische Unternehmen eine Kampagne ins Leben gerufen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Appell: Die Lachgas-Kartuschen bitte im Gelben Sack oder auf dem Recyclinghof entsorgen - und das vollständig entleert. Die Gasflaschen gehörten nicht in öffentliche Papierkörbe oder den Restmüll.
Lachgas-Verkauf an Minderjährige seit 2025 in Hamburg verboten
Gerade unter Minderjährigen ist Lachgas in den vergangenen Jahren zur beliebten Partydroge geworden. Das Gas wird für einen kurzen Rausch inhaliert, birgt allerdings erhebliche gesundheitliche Risiken. Seit dem 1. Januar ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige in Hamburg verboten.