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Gewerkschaft scheitert mit Eilantrag gegen Demo-Auflagen

Im Konflikt um die Demonstrationen gegen das Gründungstreffen der neuen AfD-Jugendorganisation hat die Gewerkschaft eine juristische Niederlage kassiert. Sie will nun Beschwerde einlegen.

Von dpa

26.11.2025

Die Richter verweisen in ihrem Urteil auf „unabsehbare Folgen“ im Falle von Panik oder Stürzen, wenn es auf der Versammlungsfläche zu eng werden sollte. (Archivbild)Nadine Weigel/dpa/dpa

Die Richter verweisen in ihrem Urteil auf „unabsehbare Folgen“ im Falle von Panik oder Stürzen, wenn es auf der Versammlungsfläche zu eng werden sollte. (Archivbild)Nadine Weigel/dpa/dpa

© Nadine Weigel/dpa/dpa

Die räumlichen Auflagen der Stadt Gießen für eine Protestveranstaltung gegen die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen kommendes Wochenende sind laut einem Gerichtsurteil rechtens. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen sei mit seinem Eilantrag gegen räumliche Beschränkungen der geplanten Versammlungen erfolglos geblieben, teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 10 L 6655/25.GI)

Wenig später kündigte die Gewerkschaft an, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen zu wollen.„Für demokratische Gegenproteste ist die Möglichkeit, in Hör- und Sichtweite des Anlasses präsent zu sein, von zentraler Bedeutung“, sagte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph. „Deshalb wenden wir uns gegen die massive Einschränkung der von den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden selbst vorgeschlagenen Versammlungsorte, die wir im Konsens übernommen und angemeldet haben.“

Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor

Die Stadt Gießen hatte unter Verweis auf die Sicherheitslage eine Verfügung angekündigt, wonach keine Versammlungen auf der Westseite der Lahn stattfinden sollen. Dagegen war der DGB vor Gericht gezogen. Die neue AfD-Jugendorganisation namens „Generation Deutschland“ will sich am 29. und 30. November in der mittelhessischen Stadt gründen. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor.

Das Verwaltungsgericht erläuterte, auf der ursprünglich geplanten Fläche bestünden keine hinreichenden Kapazitäten für die erwartete Teilnehmerzahl von mindestens 30.000 Menschen. Unabsehbar seien zudem die Folgen im Falle von Panik, Stürzen oder Ähnlichem, hieß es in der Mitteilung. Laut einem Gerichtssprecher liegen im Zusammenhang mit den Auflagen für die Proteste noch rund zehn weitere Eilanträge bei Gericht vor, unter anderem vom Kreisverband Gießen der Partei Die Linke. Über diese Anträge würde noch entschieden.

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