Gericht gibt AfD im Streit um Auftritt in Hechingen Recht
Verbieten wollte es die Stadt, doch das Gericht entschied anders: Hechingen muss der AfD im November die Stadthalle für ihren Landesparteitag überlassen - vorerst.

Die Stadt muss ihre Stadthalle für eine Veranstaltung überlassen. (Symbolbild)Christoph Schmidt/dpa
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Im Streit um einen Termin für ihren Landesparteitag in der Stadthalle in Hechingen hat sich die AfD laut einem Gerichtsbeschluss zunächst durchgesetzt. Die Stadt im Zollernalbkreis sei im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der AfD den Europasaal der Stadthalle vom 8. bis 9. November 2025 für einen Delegierten- und Programmparteitag zu überlassen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit.
Der Gemeinderat von Hechingen hatte eine neue Nutzungsordnung für die Halle beschlossen. Laut einem Stadtsprecher sollten dort ab Oktober keine Parteiveranstaltungen auf Bundes- und Landesebene mehr stattfinden. Deswegen hatten sich sowohl der AfD-Landesverband als auch der AfD-Ortsverband Hechingen mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht Sigmaringen gewandt.
Die von der Stadt angeführten Gründe rechtfertigen es nicht, den Zugang für die Halle zu versagen, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Die nachträgliche und rückwirkende Änderung der Nutzungsbedingungen für die Stadthalle lege den Verdacht nahe, dass diese erfolgt sei, um die AfD auszuschließen und verletze deren Recht auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb. „Auch die anderen von der Stadt angeführten Gründe zielten im Wesentlichen darauf ab, das nachträgliche Herausdrängen der AfD aus der Stadthalle zu rechtfertigen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Gericht: Veranstaltung am Jahrestag der Pogromnacht provoziert
Zwar provoziere nach Auffassung des Gerichts eine Veranstaltung der AfD am Jahrestag der Pogromnacht. Angesichts der Bedeutung des Parteitags für die Chancen der AfD bei der kommenden Landtagswahl am 8. März 2026 müsse dies aber hingenommen werden. Denn die Festlegung von Ort und Zeitpunkt eines Parteitags sei – da die AfD nicht verboten sei – Ausfluss ihres Selbstbestimmungsrechts als politische Partei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Hechingen kann laut Gericht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen. Hierüber müsste der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden.
Der Landesvorsitzende der AfD, Emil Sänze, sagte, man habe im Schreiben an die Stadt Hechingen bereits darauf hingewiesen: „Verträge sind einzuhalten, dies ist ein zentraler Rechtsgrundsatz, der auch nicht rückwirkend durch einen Gemeinderatsbeschluss ausgehebelt werden kann.“ Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wurde der Stadt Hechingen von der sie vertretenden Anwaltskanzlei um 13.23 Uhr zugestellt.
Die Stadt Hechingen erklärte, sie werde den 20-seitigen Beschluss inklusive der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, eingehend prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.