Politik Inland

Gericht: Keine „Turbo-Einbürgerung“ nach Änderung von Gesetz

Ein politischer Richtungswechsel verlängert für einen polnischen Staatsbürger den Weg zum deutschen Pass.

Von dpa

22.12.2025

Das Verwaltungsgericht wies die Klage am 3. Dezember ab. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

Das Verwaltungsgericht wies die Klage am 3. Dezember ab. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

© Harald Tittel/dpa

Mit der Klage auf Einbürgerung hat ein polnischer Staatsbürger in Trier keinen Erfolg gehabt. Der Mann habe trotz Antragstellung vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung keinen Anspruch auf eine sogenannte Turbo-Einbürgerung, entschied das Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung bereits Anfang Dezember. Demnach hatte der Kläger im April 2025 beim Landkreis die Einbürgerung beantragt. Damals sah das Gesetz für besonders gut Integrierte eine Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt vor.

Während des Verfahrens schaffte der Bundestag die Regelung ab. Im Oktober 2025 trat das geänderte Gesetz in Kraft. Der Kläger argumentierte etwa, aus Gründen des Vertrauensschutzes und des Verbots der Diskriminierung von EU-Bürgern müsse sein Antrag nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage entschieden werden. Dem folgten die Richter aber nicht.

Maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, teilte das Gericht mit. Zudem sei unter anderem die Gesetzesänderung für den Kläger zum Zeitpunkt der Antragsstellung absehbar gewesen. Ein Anspruch auf „Turbo-Einbürgerung“ bestehe nicht, die Klage werde abgewiesen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

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