Politik Inland

Disziplinarklage gegen Ex-Landrat von Waldeck-Frankenberg

Ein Strafverfahren gegen einen CDU-Politiker wegen Untreue ist 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Nun geht das Regierungspräsidium Kassel rechtlich gegen ihn vor.

Von dpa

09.07.2025

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Politiker hat jetzt das Regierungspräsidium Disziplinarklage gegen ihn erhoben. (Archivbild)Lando Hass/dpa

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Politiker hat jetzt das Regierungspräsidium Disziplinarklage gegen ihn erhoben. (Archivbild)Lando Hass/dpa

© Lando Hass/dpa

Das Regierungspräsidium Kassel hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen einen ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg erhoben. Die Behörde wirft dem CDU-Politiker unter anderem vor, sich Provisionszahlungen zur privaten Verwendung verschafft zu haben. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klageschrift.

Der heute 70-Jährige war von 1997 bis 2009 Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte ihn den Angaben zufolge 2014 vor dem Landgericht Kassel unter anderem wegen Untreue angeklagt. Der Vorwurf: Er soll als Landrat über Jahre insgesamt rund 100.000 Euro aus Bankgeschäften kassiert haben. Das Strafverfahren wurde 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ruhendes Verfahren wieder aufgenommen

Ein im Zuge des Strafverfahrens durch die Kommunalaufsicht angelegter Disziplinarvorgang wegen des Verdachts eines 
Dienstvergehens sei, gemäß üblicher Praxis, während des 
Strafverfahrens ruhend gestellt und nun wieder aufgenommen worden, erklärte das Regierungspräsidium jetzt.

Nach Auffassung der Behörde hat der Politiker „als Landrat und als 
Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg seit 
2006 vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten 
verletzt“. Im Wesentlichen lege ihm die Disziplinarbehörde zur Last, unter Ausnutzung seiner Stellung als Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg Anlagegeschäfte des Landkreises sowie des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft initiiert und vermittelt zu haben, um sich dadurch Provisionszahlungen zur privaten Verwendung zu verschaffen. 

RP: Aberkennung des Ruhegehaltes erforderlich

„Dies stellt ein schwerwiegendes innerdienstliches Vergehen dar“, erklärte das RP. „Insbesondere mit Blick auf den angenommenen persönlichen Vorteil, 
die lange Dauer des Fehlverhaltens und das vorsätzliche Handeln auch 
als Kämmerer des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist das 
Dienstvergehen nach Auffassung des RP Kassel so erheblich, dass die 
Aberkennung des Ruhegehaltes des Beklagten erforderlich ist.“

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