Politik Inland

Bielefelder Attentat: Rechtsmediziner bestätigt Lebensgefahr

Ein Rechtsmediziner bestätigt im Prozess: Die Opfer des mutmaßlich islamistischen Angriffs in Bielefeld schwebten alle in Lebensgefahr. Wie knapp sie dem Tod entkamen.

Von dpa

25.03.2026

Hat die Tat einem Psychiater gestanden: der Angeklagte. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

Hat die Tat einem Psychiater gestanden: der Angeklagte. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

© Federico Gambarini/dpa

Die vier bei dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag von Bielefeld schwer verletzten Opfer haben sich alle in Lebensgefahr befunden. Die Verletzungen seien jeweils potenziell tödlich gewesen, sagte Rechtsmediziner Maximilian Hager aus Münster als Sachverständiger im Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter am Düsseldorfer Oberlandesgericht. 

Alle vier Opfer hätten schwerste Blutverluste erlitten. Es seien erhebliche Mengen Blutkonserven nötig gewesen, um sie zu stabilisieren. Ein Verletzter wäre gestorben, wenn ein Messerstich, der eine Arterie verletzt habe, ein wenig tiefer gewesen wäre. 

Der Rechtsmediziner hatte auch den Angeklagten untersucht und bei ihm Narben einer älteren Verletzung am Rumpf entdeckt. Der Angeklagte hatte selbst angegeben, 2017 in Syrien bei einem Luftangriff verletzt worden zu sein. Dies stimme mit dem Verletzungsbild durchaus überein, sagte der Rechtsmediziner.

Der Angeklagte sei auf jeden Fall längere Zeit außer Gefecht gewesen. Spuren schwerer Verletzungen am Kopf, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnten, fand der Mediziner aber nicht.

Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes

Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und legt ihm einen Angriff auf Feiernde vor einer Bielefelder Bar zur Last - die Attacke wird als islamistisch motivierter Terroranschlag eingestuft.

Der Syrer hatte die Tat einem Psychiater gestanden. Für die Attacke soll der 36-Jährige einen präparierten Gehstock verwendet haben, an den ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war. 

Am frühen Morgen des 18. Mai 2025 soll er vor einer Bielefelder Bar mit dem Ausruf „Allahu akbar“ mehrere Menschen angegriffen haben. Nach der Tat konnte der Mann flüchten. Der Verdächtige wurde einen Tag später in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen.

Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

© Federico Gambarini/dpa

Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)Tim Oelbermann/dpa

Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)Tim Oelbermann/dpa

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