Ziegenbock-Attacke im Streichelgehege? Klage vor Gericht
Krankenkasse verklagt Tierpark und das ganze wegen der mutmaßlichen Attacke eines Ziegenbocks auf eine Versicherte im Streichelgehege. Nun muss ein Gericht klären, ob der Tierpark Kosten decken muss.
Ein eher ungewöhnlicher Fall beschäftigt am Mittwoch das Landgericht Stralsund: die mutmaßliche Attacke eines Ziegenbocks in einem Streichelgehege. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa
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Ein Vorfall im Streichelgehege eines Tierparks in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt heute (9.30 Uhr) das Landgericht Stralsund. Nach Gerichtsangaben hat eine Krankenkasse den Tierpark wegen der mutmaßlichen Attacke eines Ziegenbocks auf eine Versicherte verklagt und macht etwa Behandlungskosten und Krankengeldzahlungen geltend.
Der Ziegenbock habe die Frau im Sommer 2023 zu Fall gebracht. Sie habe sich am Knie verletzt und musste operiert werden. Das laut Klägerin aggressive Tier habe nicht in einen Streichelzoo gehört, so der Vorwurf. Der Tierpark behauptet laut Gericht, es seien keine Ziegenböcke auf der Anlage gewesen. Auch seien dortige Tiere nicht wie behauptet ausgehungert gewesen. Einen derartigen Vorfall habe es bislang nicht gegeben.