Weniger Gaststätten wegen Hygienemängeln geschlossen
Fünf Schließungen statt zehn: Die Hygienebilanz der Gastronomie in Sachsens großen Städten fällt besser aus als im Vorjahr. Doch Mängel fanden die Kontrolleure weiterhin häufig.
Wenn Gaststätten grob gegen die Hygienevorschriften verstoßen, können die Ämter eine Schließung anordnen. (Symbolbild)Moritz Frankenberg/dpa
© Moritz Frankenberg/dpa
In Sachsens großen Städten mussten 2025 weniger Gaststätten wegen Hygienemängeln schließen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVA) in Leipzig, Dresden und Chemnitz ordneten im vergangenen Jahr fünf Schließungen an, wie die Pressestellen der Städte mitteilten. Im Vergleich zu 2024 hat sich die Zahl demnach halbiert.
Dabei unterscheiden die Ämter zwischen einfachen und gröberen Verstößen. Geringfügige Mängel wie etwa leere Papierhandtuchspender können Betreiber nach einer Belehrung ohne weitere Maßnahmen direkt beheben. Werden gravierendere Verstöße, zum Beispiel verdorbene Lebensmittel, festgestellt, folgen Maßnahmen wie Bußgeldbescheide oder die Anordnung einer Nachkontrolle.
Chemnitz mit einer Schließung mehr als 2024
In Chemnitz untersagte das LÜVA im vergangenen Jahr drei Betrieben zeitweise das Abgeben von Speisen. Das war einer mehr als im Vorjahr. Gründe waren Mängel bei der Reinigung, der Warenpflege und der Lebensmittelbehandlung. Insgesamt ahndeten die Kontrolleure 248 Verstöße gegen die geltenden Vorschriften.
Das Leipziger LÜVA ordnete 2025 die Schließung von zwei Speisegaststätten an - vier weniger als 2024. Maßgeblicher Grund war die Nichteinhaltung hygienischer Grundanforderungen. Bei insgesamt 707 Kontrollen wurden in 445 Fällen Mängel festgestellt.
In Dresden musste trotz mehr als 7.500 festgestellter Mängel im vergangenen Jahr kein Betrieb schließen. 2024 stellten die Kontrolleure in zwei Fällen Schaben fest und untersagten den Betrieb.
Mehrere Landkreise ohne Schließungen
Die Landkreise Görlitz, Nordsachsen, Mittelsachsen und der Vogtlandkreis meldeten für die beiden vergangenen Jahre keine Schließungen von Gaststätten aufgrund mangelnder Hygiene. Im Landkreis Bautzen gab es 2025 keine Schließung und 2024 eine wegen ungenügender Ordnung und Sauberkeit.
Anders sah es im Landkreis Leipzig aus. Dort ordnete das zuständige Amt sowohl 2025 als auch 2024 jeweils vier vorübergehende Betriebsschließungen an. Hauptverstoß waren Reinigungsmängel. Im Landkreis Zwickau war in beiden Jahren je ein Betrieb betroffen. Auch hier bemängelten die Kontrolleure unzureichende Reinigung sowie mangelhafte Warenpflege.