Versuchter Totschlag: Zwei junge Männer vor Gericht in Kiel
Ein 13-Jähriger wird von einer Gruppe in Kiel verprügelt und mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt. Ein 18-Jähriger und ein 19-Jähriger müssen sich am Landgericht Kiel verantworten.

Vor dem Landgericht Kiel beginnt der Prozess um versuchten Totschlag an einem 13-Jährigen. (Archivbild)Markus Scholz/dpa
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Wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung müssen sich ein 18-Jähriger und ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Kiel verantworten. Am Mittwochmorgen hat der Prozess gegen sie vor der 2. Strafkammer des Landgerichts begonnen.
Am Abend des 19. Januar 2025 soll einer der Angeklagten einen zum Tatzeitpunkt 13-Jährigen aus einer Jugendeinrichtung in Kiel auf das Gelände einer benachbarten Schule gelockt haben. Dort, so die Anklage, hätten der zweite Angeklagte sowie eine Gruppe von fünf weiteren Jugendlichen und drei Kindern auf den 13-Jährigen gewartet.
Das Opfer sei geschlagen und getreten worden, ihm sei gedroht worden, er würde „abgestochen“, wenn er weglaufe. Grund für die Aktion sei gewesen, dass der 13-Jährige am Vortag ein Mädchen aus der Gruppe geschlagen habe. Einer der Angeklagten habe dem 13-Jährigen dann einen Messerstich in die Brust versetzt, wodurch der Herzbeutel des Jungen verletzt wurde. Dann sei die Gruppe geflohen.
Nur durch glückliche Umstände und dadurch, dass Rettungskräfte schnell vor Ort gewesen seien, habe das Leben des Opfers gerettet werden können, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage. Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass ihr Opfer an den Verletzungen hätte sterben können, das sei ihnen zumindest gleichgültig gewesen.
Polizei und Staatsanwaltschaft war es am 20. Januar - am Tag nach der Tat - gelungen, sieben Tatverdächtige zu ermitteln und vorläufig festzunehmen. Gegen alle wurden Untersuchungshaftbefehle wegen des gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags mit Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung erlassen. Fünf der Untersuchungshaftbefehle wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die beiden jetzt vor Gericht Angeklagten, die zur Tatzeit beide 18 Jahre alt waren, kamen daraufhin in die Jugendanstalt. Die fünf anderen Mitglieder der Gruppe werden von der Staatsanwaltschaft als „gesondert Verfolgte“ genannt, das bedeutet, ihnen könnte ebenfalls ein Gerichtsverfahren bevorstehen. Die drei Kinder seien unter 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig gewesen.
Für den Prozess sind zehn weitere Verhandlungstermine bis Mitte November eingeplant. Zahlreiche Zeugen sowie Sachverständige sollen gehört werden. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Oktober um 10 Uhr.