Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das könnte Sie auch interessieren
Panorama
Jugendamt muss Umgangstermine nicht selbst organisieren
Eltern können nicht verlangen, dass das Jugendamt Umgangstermine organisatorisch sicherstellt, wenn ein Träger der freien Jugendhilfe zuständig ist. Das zeigt ein Gerichtsfall.
Von dpa24.07.2026
2min
Panorama
Kleines Mädchen stirbt vergessen in Kita-Bus
Drama in Portugal: Als eine Mutter ihr Kind nachmittags aus dem Kindergarten abholen will, ist es nicht da. Erst dann wird bemerkt, dass es morgens im Kleinbus vergessen wurde – zu spät.
Von dpa24.07.2026
1min
Panorama
WHO: Mehrere Fälle von West-Nil-Fieber in Südeuropa
Die meisten Infizierten merken nach einem Mückenstich nicht einmal, dass sie angesteckt wurden. Doch zuletzt gab es in Südeuropa etliche schwere Krankheitsfälle - vor allem in einem Land.
Von dpa24.07.2026
2min