Panorama

Tödlicher Messerstich in Kleingarten - Fast sechs Jahre Haft

Eigentlich sind die beiden Pächter der Kleingartenanlage in Hamburg-Jenfeld gute Bekannte. Doch dann wird in den Gärten eingebrochen - und der eine verdächtigt den anderen. Es kommt zum Äußersten.

Von dpa

09.12.2025

Weil er im Streit in einer Kleingartenanlage einen Bekannten mit einem Messer tödlich verletzt hatte, muss ein 42-jähriger Deutscher für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis. (Archivbild)Daniel Bockwoldt/dpa

Weil er im Streit in einer Kleingartenanlage einen Bekannten mit einem Messer tödlich verletzt hatte, muss ein 42-jähriger Deutscher für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis. (Archivbild)Daniel Bockwoldt/dpa

© Daniel Bockwoldt/dpa

Weil er in einer Hamburger Kleingartenanlage nach einem Streit einen Bekannten mit einem Messer tödlich verletzt hatte, ist ein 42 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Es sei wegen Totschlags in minder schwerem Fall verurteilt worden, sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Hamburg am Nachmittag in ihrer Urteilsbegründung. „Jeder Stich in den Bauchraum ist lebensgefährlich“, sagte sie dem Angeklagten. Er habe deshalb zwar mit Tötungsvorsatz, aber nicht mit Tötungsabsicht gehandelt. 

Dem tödlichen Angriff Mitte April dieses Jahres war ein heftiger Streit zwischen den beiden Männern vorangegangen. Nach Einbrüchen in die Lauben die Kleingartenkolonie in Hamburg-Jenfeld hatte der Angeklagte das spätere Opfer der Taten beschuldigt. An dem Abend wollte der heute 42-Jährige seinen eigentlich guten Bekannten nochmals damit konfrontieren. Deshalb hatte er den 46-Jährigen in mehreren Sprachnachrichten mit Gewalt gedroht, wenn er nicht schnell in die Gartenanlage komme. 

Opfer und Täter waren betrunken

Zuvor hatte der Angeklagte am Osterfeuer und bei einem Bekannten in der Laube viel Alkohol getrunken. Der Vorsitzenden Richterin zufolge hatte er mehr als drei Promille Alkohol im Blut. Auch das Opfer sei betrunken gewesen. 

In der Laube war es schließlich zum Streit zwischen beiden bekommen. Der Ältere schlug mehrfach ins Gesicht und im Verlauf der Auseinandersetzung stach der Angeklagte schließlich einmal mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern zu. Mit diesem einen Schnitt verletzte er Organe und eine Vene - das Opfer verlor viel Blut und starb trotz Notoperation wenig später im Krankenhaus.

Angeklagter wollte Freund nach Messerstich retten

Der Angeklagte habe am Tatort noch versucht, den Freund zu retten und auch im Gerichtssaal glaubhaft Reue und Bedauern gezeigt, sagte die Richterin weiter. Vor Gericht hatte der 42-Jährige weitgehend gestanden und den Angriff als Notwehr bezeichnet.

Dem konnte die Strafkammer nicht vollends folgen: „Denn wer einen Angriff provoziert und sich dann gegen diesen Angriff wehrt“, dürfe das nur bis zu einem gewissen Punkt tun. Doch darüber sei der Angeklagte hinausgegangen, sagte die Richterin: „Das war zu viel. Sie haben einfach zu viel gemacht.“

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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