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Streit um Sonnenliege: Hotels dürfen Reservieren verbieten

Handtuch drauf - meins? Urlauber liefern sich immer wieder bizarre Kämpfe um die besten Plätze am Pool. In Griechenland eskalierte so ein Streit jetzt extrem. Was kann man da machen?

Von dpa

21.09.2026

Handtuch drauf und reserviert ist die Liege? Diese ärgerliche Praxis können Hotels per Hausordnung verbieten. Clara Margais/dpa

Handtuch drauf und reserviert ist die Liege? Diese ärgerliche Praxis können Hotels per Hausordnung verbieten. Clara Margais/dpa

© Clara Margais/dpa

Zwei Menschen streiten sich um eine Sonnenliege am beliebten Strand Vouliagmeni südlich der griechischen Hauptstadt Athen. Am Ende ist ein 82-Jähriger tot: Herzinfarkt. So schlimm enden zum Glück nicht alle Auseinandersetzungen um den besten Platz an Pool oder Strand. Doch Streits um Sonnenliegen und wie man sie am besten reserviert, kennen viele Urlauber. Und mit Blick auf Herbstferien und Nachsaison ist das Thema für dieses Jahr noch längst nicht erledigt.

Was weniger bekannt ist: Hotels könnten das einfach lösen. Etwa mit einem Reservierungsverbot. „Das Hotel kann so etwas in der Hausordnung festlegen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. Dem Fachmann für Reiserecht zufolge dürfte das inzwischen sogar eher übliche Praxis als Ausnahme sein.

Praktisch kann die Regel zum Beispiel so umgesetzt werden: 

Handtücher können nach einer gewissen Zeit von ungenutzten Liegen entfernt und an einem festgelegten Ort verstaut werden. Etwa, wenn Urlauber eine halbe Stunde nicht anwesend sind. „Dann muss man sich das Handtuch abholen und wieder eine neue Liege suchen“, sagt Karimi.

Reservierungsverbot und keinen juckt’s? Gericht sieht Reisemangel

Gibt es solch eine Regel, wird sie aber vom Hotel nicht umgesetzt, kann darin ein Reisemangel liegen. Das Amtsgericht Hannover sprach Rhodos-Urlaubern in so einem Fall eine Minderung des jeweiligen Reisetagespreises in Höhe von 15 Prozent zu. So bekamen sie gut 320 Euro des gezahlten Reisepreises von 5.260 Euro als Entschädigung zugesprochen.

Sie hatten sich bei Hotel und bei Reiseleitung beschwert, dass das im Hotel geltende Reservierungsverbot nicht eingehalten wurde – die Urlauber selbst hatten sich daran gehalten, dadurch aber tagsüber keine Liegen mehr bekommen. Die Rede war sogar von einem „Reservierungskrieg“.

Der Veranstalter hatte das der Urteilsbegründung zufolge als „friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool“ bezeichnet. Die Urlauber hätten ebenfalls Liegen besetzen können. Der Argumentation folgte das Gericht nicht und sah einen Reisemangel. (Az.: 553 C 5141/23)

Was hingegen allgemein nicht als Reisemangel gilt: wenn die Anzahl der Liegen geringer ist als die der Hotelgäste. Das Verhältnis muss aber angemessen sein.

Liegenmangel ist Reisemangel: So dokumentieren Sie korrekt

Vielleicht bekommt man durch eine Reisemangelanzeige nicht gleich seine eigene Liege. Aber immerhin kann es am Ende Geld zurückgeben. Und wer seinen Veranstalter korrekt rügt, erhält vielleicht Abhilfe. So geht es:

  • Dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos, die Zeitpunkt, Ort und Dauer dokumentieren.
  • Unverzüglich anzeigen: Bei einer Pauschalreise muss der Mangel dem Veranstalter unverzüglich gemeldet werden - über die örtliche Reiseleitung, per App oder E-Mail. Nur die Rezeption im Hotel zu informieren, reicht aus rechtlicher Sicht nicht. Der Veranstalter muss die Chance haben, Abhilfe zu schaffen.
  • Konkrete Abhilfe verlangen: Den Mangel so konkret wie möglich beschreiben. Also nicht nur reklamieren: „Da ist keine Liege“, sondern konkret ausführen: „Es gibt nur 20 Liegen, wie Sie auf dem Foto sehen.“ 
  • Finanzielle Ansprüche geltend machen: Nach der Rückkehr sollten Reisende schriftlich Ansprüche anmelden - meist geht es dabei um eine anteilige Minderung des Reisepreises für die Tage, an denen das Problem vorlag.
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