Leverkusener Brücke: Gericht will gütliche Einigung
Die Leverkusener Brücke wurde später fertig, weil das Bauunternehmen zwischendurch die Kündigung bekam. Ob das gerechtfertigt war, soll ein Gericht entscheiden - aber das hat eine andere Idee.
Vor dem Landgericht Köln geht es um den Bau der Leverkusener Rheinbrücke - ein Bauunternehmen und die Autobahn GmbH haben sich mit Klagen überzogen. Federico Gambarini/dpa
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Im Rechtsstreit um den Bau der Leverkusener Rheinbrücke hat das Landgericht Köln die Parteien zu einer gesichtswahrenden gütlichen Einigung aufgerufen. Der Vorsitzende Richter Christian Spelz schlug vor, beide Parteien sollten jeweils auf ihre Forderungen verzichten - ein sogenannter Null-Vergleich.
Die beiden Parteien sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, und das Bauunternehmen Porr. Porr hatte 2020 die Kündigung bekommen, weil Bauteile fehlerhaft gewesen sein sollen. Die Bundesrepublik verlangt dafür Schadenersatz. Porr wiederum bestreitet alle Vorwürfe und will seinerseits eine Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.
Richter Spelz sagte, der Streitwert in dem Verfahren betrage über 500 Millionen Euro. Sollte es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, könne sich das Verfahren mit Zeugen und Sachverständigen noch Jahre hinziehen - mit entsprechendem Anfall von Zinsen. Spelz machte deutlich, dass er die Beweislast für die angeblichen Mängel bei der Klägerin - also bei der Autobahn GmbH - sieht. Der Fall sei aber gekennzeichnet durch viele Wertungsfragen, was dazu führen könne, dass in nächsthöherer Instanz wieder anders entschieden werde.
Waren in China hergestellte Stahlbauteile fehlerhaft?
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte die Kündigung von Porr im Juni im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ im NRW-Landtag noch einmal verteidigt. Die in China gefertigten Stahlbauteile hätten systematische Fehler und Mängel in großer Zahl aufgewiesen, sagte Wüst, der 2020 NRW-Verkehrsminister war. Porr-Anwalt Ralf Leinemann sagte dagegen in der Verhandlung im Landgericht: „Das ist alles falsch.“ Man könne das auch beweisen. „Das wird sich in Luft auflösen.“ Durch die Kündigung hatte sich die Fertigstellung der Brücke deutlich verzögert.
Leinemann zeigte sich offen für eine gütliche Einigung: „Von Porr kann man ganz klar sagen, wir würden nichts lieber tun, als das Thema abzuräumen“, sagte er. Dagegen hieß es von den Anwälten der Autobahn GmbH zunächst, man sei auch mit Blick auf kommende Bauprojekte an einer gerichtlichen Klarstellung dazu interessiert, welche Qualitätsansprüche Bauunternehmen erfüllen müssten. Am Ende der Verhandlung hieß es, man müsse sich zu der Frage, ob eine gütliche Einigung erwogen werden könne, erst beraten - hier müssten „Gott und die Welt“ zustimmen.