Lange Haftstrafe für Messerattacke auf Seniorin
Ein 59 Jahre alter Mann hat eine Seniorin im Treppenhaus einer Arztpraxis mit zwei Messerstichen schwer verletzt. Dafür muss er für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Im Prozess um einen Messerangriff auf eine Seniorin in Geesthacht werden am Mittwoch die Plädoyers und das Urteil erwartet. (Symbolbild)Markus Scholz/dpa
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Das Landgericht Lübeck hat einen 59 Jahre alten Mann wegen eines Messerangriffs auf eine Seniorin zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte am 18. Februar die 84-Jährige in einem Treppenhaus in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg mit zwei Messerstichen schwer verletzt habe, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
Der Mann hatte mit einem Messer mit 7,5 Zentimeter langer Klinge der Frau zweimal in den Rücken gestochen. Anschließend stellte er sich der Polizei.
Die Tat tue ihm von Herzen leid, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Leider könne er ihr die alte Sicherheit im Leben nicht zurückgeben. An einem vorherigen Prozesstag hatte die Frau ausgesagt, sie fühle sich seit der Tat auf der Straße und auch in ihrer Wohnung unsicher. Sie hatte nur durch eine Notoperation gerettet werden können.
Motiv bleibt unklar
Das Motiv des 59-Jährigen blieb im Prozess weitgehend unklar. Er hatte vor Gericht und auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen gesagt, er habe keine Erinnerung an die Tat. Die Staatsanwältin wertete das als Schutzbehauptung. Der Angeklagte hatte im Jahr 2006 schon einmal in Hamburg eine Rentnerin ohne Anlass mit Messerstichen verletzt. Dafür war er vom Landgericht Hamburg schon einmal zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung war dagegen statt von versuchtem Mord von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen und hatte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.