Krankendaten veröffentlicht - Gericht verurteilt Ärztin
Eine Ärztin veröffentlicht Details aus der Krankenakte eines anderen Arztes - und setzt ihn damit dem Spott der Kollegen aus. Vor Gericht wird sie verurteilt.
Aus Wut über einen kranken Kollegen hat eine Ärztin Informationen aus dessen Krankenakte veröffentlicht. (Symbolbild)Sina Schuldt/dpa
© Sina Schuldt/dpa
Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Ärztin verurteilt, die aus Wut über einen kranken Kollegen Details aus dessen Krankenakte veröffentlicht hat. Die Frau muss Schadenersatz zahlen.
Die beiden Mediziner waren Kollegen an einem Krankenhaus. Vor einem Wochenenddienst meldete sich der Arzt krank - und die Stationsärztin musste für ihn einspringen. Ihren Unmut darüber habe sie in einer klinikinternen Whatsapp-Gruppe kundgetan, teilte das Gericht mit.
Dabei habe sie aus der Krankenakte des Kollegen zitiert, der sich zuvor in dem Krankenhaus hatte untersuchen lassen. Vor allem habe sie auch die Diagnosen des Kollegen öffentlich gemacht - verbunden mit der Vermutung, der Kollege sei gar nicht krank.
Kranker Arzt wurde „ins Lächerliche gezogen“
Tatsächlich sei der erkrankte Kollege daraufhin von anderen Klinikmitarbeitern in dem Chat „wegen seiner Erkrankung ins Lächerliche gezogen worden“, teilte das Arbeitsgericht mit.
Der betroffene Arzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Die Ärztin hätte die Gesundheitsdaten nicht weitergeben dürfen. Als Schadenersatz muss sie ihrem Kollegen 1.000 Euro zahlen.
Da sich die Frau auch vor Gericht uneinsichtig gezeigt und keinerlei Fehlverhalten bei sich erkannt habe, sehen die Richter bei ihr außerdem eine Wiederholungsgefahr. Sie gaben ihr deshalb auf, solche Aktionen künftig zu unterlassen.
Ärzte arbeiten heute nicht mehr zusammen
Der Streit zwischen den beiden Medizinern hat sich laut Gericht zwischenzeitlich ohnehin erledigt: Beide arbeiten nicht mehr an derselben Klinik.
Das Urteil des Gerichts wurde bereits im Mai gesprochen, allerdings erst jetzt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin könne gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.