Harnstein kein Ausschlussgrund für Job bei der Polizei
Einmal Harnstein und raus bei der Polizei? Das Verwaltungsgericht Aachen sieht das anders – und öffnet damit Bewerbern mit Vorgeschichte neue Chancen.
Die Polizei hatte den Bewerber ausgeschlossen, weil er an einem Harnstein gelitten hatte. (Symbolbild)Soeren Stache/dpa
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Ein einzelner Harnstein reicht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen nicht aus, um einen Bewerber vom Polizeidienst auszuschließen. Das Gericht hat das Land Nordrhein-Westfalen deshalb verpflichtet, das Bewerbungsverfahren mit dem Mann fortzusetzen (Az.: 1 L 160/26).
Die Polizei hatte den Bewerber zuvor mit der Begründung ausgeschlossen, der Mann habe einmalig an einem Harnstein gelitten, also eine Veranlagung zur erneuten Steinbildung.
Das Gericht sah dabei zu strenge Maßstäbe angelegt: Wenn ein Bewerber gesund ist, müsse es tragfähige Hinweise für eine Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze geben. Die gebe es im Fall des Antragstellers nicht.
Harnsteine sind Ablagerungen in Niere, Harnleiter oder Blase. Als Hauptursachen gelten Flüssigkeitsmangel und Fehlernährung. Gegen den Beschluss kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden.