Haft für Drogenschmuggel - Freispruch für Mordauftrag
Von der Anstiftung zum Mord freigesprochen, doch für Drogenschmuggel und Waffenhandel verurteilt: Wie entschlüsselte Chats den Fall ins Rollen brachten.
Kein Mordauftrag aus Düsseldorf. (Symbolbild)Marius Becker/dpa
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Ein 37-jähriger Düsseldorfer ist wegen Drogen- und Waffenhandels zu fast zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Vom Vorwurf, einen Mordauftrag erteilt zu haben, wurde er dagegen freigesprochen.
Grundlage der Ermittlungen waren laut Staatsanwaltschaft entschlüsselte Chatnachrichten aus eigentlich als abhörsicher geltenden Mobiltelefonen.
Ermittler hatten dabei auch ein Telefonat mitgehört, bei dem der 37-Jährige darüber gesprochen hatte, einen Mann aus dem Raum Stuttgart durch einen Auftragskiller umbringen zu lassen.
Nach Einschätzung der Kammer habe es sich dabei jedoch um „Wichtigtuerei am Telefon“ gehandelt. Es habe auch gar nicht geklärt werden können, ob in der Folge tatsächlich jemand umgebracht worden sei.
Geständnis abgelegt
Den Drogen- und Waffenhandel hatte der 37-Jährige in dem mehrere Monate dauernden Prozess gestanden. Er wurde zu neun Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Ein 47-jähriger Komplize des Mannes erhielt neun Jahre und drei Monate Haft. Nach Überzeugung des Gerichts sollen die beiden Männer zwischen 2020 und 2025 tonnenweise Drogen über den Iran, die Türkei, die Niederlande und Deutschland geschmuggelt und damit Millionen verdient haben.
So hätten sie etwa Heroin in großen Mengen eingekauft und gewinnbringend weiterverkauft. In einem Fall seien rund 200 Kilogramm Heroin per Lastwagen von Istanbul nach Rotterdam transportiert worden, in einem anderen Fall in umgekehrter Richtung Ecstasy-Pillen von Deutschland in die Türkei.
Die Verteidiger hatten neun und sechs Jahre Haft beantragt, die Staatsanwältin hatte dagegen zwölf und knapp elf Jahre Haft.