Panorama

Gericht: Warum ein Erbe nicht immer Bafög verhindert

Ein junger Mann wird zum Miterben mehrerer Immobilien. Warum er trotzdem Bafög bekommt und welche Hürden das Gericht bei der Verwertung des Erbes sieht.

Von dpa

23.04.2026

Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen.picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Auch als (Mit-)Erbe mehrerer Immobilien kann man Anspruch auf Bafög haben. Über ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az: 15 K 6349/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte Bafög. Zwar hatte er nur geringe laufende Einnahmen, war jedoch Miterbe mehrerer Immobilien. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag deshalb ab und verwies auf sein Vermögen.

Knackpunkt: Hat der junge Mann Zugriff aufs Erbe oder nicht? 

Daraufhin zog der junge Mann vor Gericht - und das gab ihm Recht. Es verpflichtete die Behörde zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar dürften laufende Einnahmen wie ein Teil der Waisenrente angerechnet werden, nicht jedoch der Immobilienanteil. Ausschlaggebend war, dass der Mann faktisch keinen Zugriff auf das Erbe hatte.

Um Geld daraus zu erzielen, hätte er sich mit seinen Geschwistern einigen oder seinen Anteil verkaufen müssen. Beides sei kurzfristig kaum möglich und mit erheblichen Verlusten verbunden. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Auch bei Notebooks wird USB-C-Laden jetzt Pflicht

Beim Notebook-Kauf tauchen neue Symbole rund um Netzteil und Ladeleistung auf. Wer dabei genau hinschaut, kann nicht nur helfen, Elektroschrott zu reduzieren, sondern vielleicht sogar Geld sparen.