Panorama

Fünf Nebenkläger im Prozess gegen US-Soldaten zugelassen

Im Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der A60 dürfen fünf Nebenkläger teilnehmen. Auch die beiden schwer verletzten Frauen sind darunter.

Von dpa

15.10.2025

Im Prozess um einen tödlichen Geisterfahrer-Unfall in der Eifel sind fünf Nebenkläger dabei (Archivbild)Harald Tittel/dpa

Im Prozess um einen tödlichen Geisterfahrer-Unfall in der Eifel sind fünf Nebenkläger dabei (Archivbild)Harald Tittel/dpa

© Harald Tittel/dpa

Nach einem Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei schwer verletzten Frauen auf der Autobahn 60 in der Eifel beginnt der Prozess gegen den angeklagten US-Soldaten am 18. November vor dem Landgericht Trier. In dem Verfahren seien derzeit fünf Nebenkläger zugelassen, teilte der Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Darunter seien auch die beiden Frauen, die bei dem Unfall nahe Landscheid im Kreis Bernkastel-Wittlich in der Nacht zum 3. Mai schwer verletzt wurden. Die weiteren Nebenkläger sind Angehörige der Opfer. Für den Prozess sind derzeit drei Termine anberaumt: nach dem Auftakt noch am 26. November und am 3. Dezember.

Dem 24 Jahre alten US-Amerikaner wird laut Anklage fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll mit seinem Auto in falscher Richtung unterwegs gewesen sein und bei hoher Geschwindigkeit frontal mit dem Auto zusammengestoßen sein, in dem drei jungen Frauen saßen.

Angeklagter war alkoholisiert

Die 23 Jahre alte Fahrerin kam dabei ums Leben, ihre beiden damals 24 Jahre alte Mitfahrerinnen erlitten schwere und teils lebensgefährliche Verletzungen. Der Soldat der Air Base Spangdahlem in der Eifel sei bei der Fahrt alkoholisiert gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten gibt Deutschland eigentlich an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts vor. Dieser Fall bleibt aber bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht demnach keine Nebenklage vor.

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