Bombendrohungen: Welche Rechte haben Flugreisende?
Bombendrohungen legen Flughäfen lahm, Flüge werden umgeleitet oder verschoben. Eine Entschädigung gibt es in solchen Fällen meist nicht – welche Unterstützung Airlines trotzdem leisten müssen.
Auch wenn Bombendrohungen gegen Passagierflugzeuge als außergewöhnlicher Umstand gelten, bleiben gewisse Fluggastrechte bestehen.picture alliance/dpa
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Umleitungen, Verspätungen und Flughafensperrungen: Bereits zum zweiten Mal in dieser Woche beeinträchtigen Bombendrohungen gegen mehrere Passagierflugzeuge den europäischen Flugverkehr. Zahlreiche Fluggäste kamen darum zunächst nicht wie geplant ans Ziel. Welche Rechte haben Betroffene in so einer Situation?
„Flugausfälle, die im Zusammenhang mit den Bombendrohungen an verschiedenen europäischen Flughäfen stehen, sind ein außergewöhnlicher Umstand“, erklärt Feyza Türkön vom Fluggastrechteportal Flightright. Fluggesellschaften seien darum grundsätzlich von der Zahlung einer Entschädigung befreit.
Beförderung muss sichergestellt werden
Aber nur weil Betroffene nicht auf eine finanzielle Wiedergutmachung hoffen können, heißt es noch lange nicht, dass sie keine Ansprüche haben dürfen. Denn Airlines müssen Feyza Türkön zufolge zumindest dafür sorgen, dass mögliche Ausfälle und Verspätungen so gering wie möglich ausfallen.
Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Passagiere so schnell wie möglich an deren geplantes Endziel zu befördern. Dafür müssen sie Flightright zufolge nicht nur andere Airlines berücksichtigen, sondern sogar alternative Beförderungsmittel - also etwa Bus, Bahn und Taxi.