Achtung bei Haustürangeboten für Fassadenversiegelung und Co
Bei Haustürgeschäften sollte man grundsätzlich vorsichtig sein. Das betrifft auch Angebote, das Haus außen fit für den Winter zu machen. Worauf Eigentümer achten sollten.
Regenrinnen-Service an der Haustür? Nicht drängen lassen – besser erst Kostenvoranschlag und Firmendaten verlangen.Christin Klose/dpa-tmn
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Die spontanen Angebote an der Haustür passen zur Jahreszeit: Bevor es richtig nass und kalt wird, noch die Regenrinnen säubern oder die Hausfassade versiegeln? Das bieten mobile Kolonnen an. Man sei ohnehin gerade in der Nachbarschaft tätig und der Preis sei günstig.
Doch Vorsicht: Die Rechnung kann am Ende höher sein als zuerst vereinbart, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die über die Masche rund um „angebliche Schnäppchen-Angebote für Fassaden oder Dächer“ aufklärt. Sie rät Hausbesitzern dazu, vor einem Auftrag Folgendes zu klären:
Wer führt die Arbeiten aus?
Lassen Sie sich eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit vollständigen Angaben zum Unternehmen geben. Darauf sollten ein Firmenname, eine Anschrift und eventuell eine Internetadresse stehen. So können Sie die Angaben anschließend in Ruhe überprüfen und mit anderen Angeboten vergleichen, denn ein Vergleich lohnt bei einer Fassadenversiegelung immer. Ist als Kontakt nur eine Handynummer angegeben, besser Finger weg.
Wie viel wird es kosten?
Fordern Sie vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag. Darin sollten die geplanten Leistungen, das Material und ein Preis samt Mehrwertsteuer stehen. Zahlen Sie nicht im Voraus, sondern erst nach erbrachter Leistung. Bestehen Sie außerdem auf eine ordentliche Rechnung mit Name und Anschrift des Dienstleisters, Art und Umfang der Arbeiten sowie dem Endpreis.
Nicht bedrängen lassen
Auf keinen Fall sollte man sich an der Haustür zu einem Geschäft überreden lassen. Wer sich unsicher fühlt, kann einen Nachbarn oder Familienangehörige bitten, unterstützend dazuzukommen. So hat man auch für mögliche Konflikte einen Zeugen oder eine Zeugin.
Wer sich bedrängt oder gar bedroht fühlt, sollte laut der Verbraucherzentrale die Polizei rufen. Diese ist auch zu informieren, wenn vereinbarte Leistungen nicht durchgeführt werden oder der vereinbarte Preis nicht eingehalten wird.